Minute geschehen!) sofort wieder weiterspielt oder einfach an einen anderen Automaten wechselt.
Eine derartige Abkühlphase wäre daher völlig wirkungslos. Besser ist es, eine effektive Tageshöchstspieldauer vorzusehen, wie dies auch die Regierungsvorlage für die Einzelaufstellung vorschlägt.
Ad Z 5) Die Regierungsvorlage sieht in Einzelaufstellung eine Spieldauer von 3 Stunden täglich vor. Das ergäbe nach den sonstigen Rahmenbedingungen des Gesetzes immer noch mögliche Verluste von bis zu Euro 972.
Wie bei Automatensalons sollte daher die Spieldauer auf zwei Stunden täglich begrenzt werden.
Zu Teil D)
Ad 1) Die Gewinnchancen sollen in Einzelaufstellung gleich gestaltet sein wie in den Automatensalons.
Ad 2.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung des zulässigen Einsatzes auf 10 Euro pro Spiel an Spielautomaten ist ein vollkommen unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.
Unter den sonstigen von der Regierungsvorlage geregelten Rahmenbedingungen erlaubt dieser Betrag Einsätze von bis zu 36.000 Euro pro Stunde, bei einem durchschnittlichen Verlust von Euro 5.400! Auf diese Weise können innerhalb kürzester Zeit Existenzen vernichtet werden.
Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 50 Cent ist nicht angezeigt.
Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über Multiplikatoren Einsätze von bis zu 10 Euro angeboten haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.
Ad 3.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Gewinne auf 10.000 Euro pro Spiel an Spielautomaten ist ein unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.
Derartig hohe Gewinnmöglichkeiten verschärfen die Suchtgefahr des Automatenglücksspiels enorm.
Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 20 Euro auf 100 Euro erscheint gerade noch vertretbar und entspräche internationalen Vergleichsfällen.
Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über die Zuweisung geldwerter Zusatzspiele Gewinne von bis zu 10.000 Euro angeboten und dadurch die Zahl der Spielsüchtigen in Österreich dramatisch erhöht haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.
Ad 4) Grundsätzlich ist die in der Regierungsvorlage vorgesehene Idee einer Mindestspieldauer bei gleichzeitigem Verbot von Parallelspielen und "Automatikstarttasten" an Spielautomaten vernünftig und entspricht den Forderungen von SuchtexpertInnen. Besonders rasche Spielfolgen ermöglichen nämlich nicht nur hohe Einsatz- und
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