Verlustsummen, sondern sind auch als besonders suchtgefährlich belegt ("hartes Glücksspiel").
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Frequenz von einem Spiel pro Sekunde in Automatensalons ist jedoch immer noch viel zu hoch, und würde sogar noch eine drastische Verschlimmerung gegenüber der derzeitigen (illegalen) Praxis bedeuten. Wie nämlich aus vorliegenden Gutachten hervorgeht, ermöglichten die nun verbotenen "Automatikstarttasten" bisher Spielfrequenzen von einem Spiel alle fünf Sekunden. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Regelung würde daher zu einer Verfünffachung der bisher in der Praxis üblichen Einsatz- und Verlustsummen führen.
Dafür besteht nicht nur kein Anlass, sondern das wäre eine wahre Katastrophe für die betroffenen ProblemspielerInnen, ihre Angehörigen und generell die Spielsuchtprävention.
Die Mindestspieldauer ist daher auf maximal ein Spiel pro fünf Sekunden in Automatensalons zu begrenzen.
Ad 5.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung des zulässigen Einsatzes auf 1 Euro pro Spiel an Spielautomaten in Einzelaufstellung ist ein unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.
Unter den sonstigen von der Regierungsvorlage geregelten Rahmenbedingungen erlaubt dieser Betrag Einsätze von bis zu 1.800 Euro pro Stunde, bei einem durchschnittlichen Verlust von bis zu Euro 324. Auf diese Weise können innerhalb weniger Stunden ganze Monatsgehälter verspielt werden.
Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 50 Cent ist nicht angezeigt.
Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über Multiplikatoren höhere Einsätze angeboten haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.
Ad 6) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Gewinne auf 1.000 Euro pro Spiel an Spielautomaten in Einzelaufstellung ist ein unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.
Derartig hohe Gewinnmöglichkeiten verschärfen die Suchtgefahr des Automatenglücksspiels enorm.
Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 20 Euro auf 100 Euro erscheint gerade noch vertretbar und entspräche internationalen Vergleichsfällen.
Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über die Zuweisung geldwerter Zusatzspiele Gewinne von bis zu 10.000 Euro angeboten und dadurch die Zahl der Spielsüchtigen in Österreich dramatisch erhöht haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.
Ad 7) Grundsätzlich ist die in der Regierungsvorlage vorgesehene Idee einer Mindestspieldauer bei gleichzeitigem Verbot von Parallelspielen und "Automatikstarttasten" an Spielautomaten vernünftig und entspricht den Forderungen von Suchtex-
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