Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 206

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großen Glücksspielanbietern erhalten, existieren, was unter Umständen zu schwierigen Interessenkonflikten führen kann.

Es ist daher dringend notwendig, ausreichend finanzielle Mittel und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um eine flächendeckende Versorgung mit einem ausreichenden Therapieangebot zu gewährleisten. Die Finanzierung soll dabei zweckgebunden aus der Besteuerung von Glücksspielangeboten erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um so bald wie möglich eine flächendeckende ausreichende Versorgung mit Therapieangeboten für Personen mit pathologischem oder problematischem Glücksspielverhalten sicherzustellen, wobei die Finanzierung zweckgebunden aus der Besteuerung von Glücksspielangeboten erfolgen soll.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.50.39

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Kollege Peter Pilz sagt, er war über dieses offene Klima und über die konstruktiven Gespräche so verwundert, dann hängt das vielleicht damit zusam­men, dass Kollege Pilz nie im Finanzausschuss ist, auch nicht im Budgetausschuss, denn: Wir haben dieses Klima immer. Wir haben ganz oft viele große Gesetzes­vorlagen, die wir so lange verhandeln, bis es Einstimmigkeit gibt, weil die wesentlichen finanzpolitischen und budgetpolitischen Entscheidungen und Rahmenbedingungen – da stimmen, glaube ich, alle Fraktionsführer überein – gerade für das Haus so wichtig sind und wir daher hier Konsens haben wollen.

Insofern kann ich also nur sagen: Wenn Kollege Pilz öfter im Finanzausschuss ist, dann wird er dieses Klima öfter erleben; vielleicht wird er sich nur mit anderen Kollegen, die er von dort verdrängt, streiten, wer im Finanzausschuss sein darf.

Jedenfalls ist es gut, dass wir in diesem Bereich eine derart hohe Konsensfähigkeit und gute Gesprächsebene bewahrt haben – und es ist auch schön, wenn Kollege Pilz, obwohl er schon sehr lange im Parlamentsgeschehen ist, hier etwas Neues dazu­gelernt hat.

Bei diesem Gesetz geht es darum, den Wildwuchs, den es da in den letzten Jahren gegeben hat, ebenso die vielen Unklarheiten in bundes- und landesgesetzlichen Rege­lungen, aber auch vor allem in der Vollziehung, zu beseitigen. Zum Teil gibt es in sogenannten Verbotsländern mehr Automaten als in Erlaubnisländern, und mit diesem Gesetz schaffen wir eine glaubwürdige Regelung dahin gehend, dass klar ist, was erlaubt und was nicht erlaubt ist – und wir schaffen auch gleich die Behörde, die das exekutieren kann und wird.

Das ist ja immer eine wesentliche Frage, nicht nur irgendetwas in ein Gesetz hineinzuschreiben, sondern auch dafür zu sorgen, dass es exekutierbar ist und auch exekutiert wird – und das schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


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