Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 207

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Ein wesentlicher Punkt bei diesem Gesetz ist das Wort „Spielerschutz“ und überhaupt alles, was mit Spielerschutz zu tun hat. Rückwirkend – vielleicht in zehn oder 20 Jah­ren – wird man dann sicherlich sagen: Das war in Wirklichkeit der Zeitpunkt, zu dem begonnen wurde, den Spielerschutz zu etablieren. Bisher gab es dieses Wort über­haupt nicht im Gesetz.

Mit diesem Gesetz schaffen wir Einrichtungen dafür, hohe Zugangsbeschränkungen, Klagsmöglichkeiten werden ausgedehnt, Rückforderungsmöglichkeiten der einzelnen Spieler werden ausgedehnt. Mein Kollege Jacky Maier hat sich ganz besonders dafür eingesetzt, aber auch viele aus anderen Fraktionen, auch von den Grünen. Es ist gut so, dass wir hier erstmals diesen Standard erreichen und dass sich alle Fraktionen darin einig sind, dass wir, wenn das nicht ausreichend ist und wir das ausbauen müs­sen, natürlich weitere Schritte setzen werden.

Zum dritten Thema, zu den Menschen, die in Spielbanken, in Automatensalons und so weiter arbeiten, und dass wir auch da einen möglichst hohen Standard erhalten. Lang­fristig ist Folgendes vorgesehen – zunächst müssen Spielbanken dem Finanzminis­terium gegenüber ihre Ausbildungsverordnung vorlegen –: Gemeinsam mit den Konzessionären, mit dem BMF und mit den sonstigen zuständigen Stellen soll eine Ausbildungsverordnung erarbeitet werden, damit es eben da einen möglichst hohen Standard und auch möglichst hohe Arbeitnehmerschutzbestimmungen gibt.

Ich höre, dass Betriebsräte von Spielbanken hier sind, denen das auch ein wichtiger Punkt war, dass natürlich die Arbeitnehmerinteressen auch da vertreten sind und berücksichtigt werden.

Auch noch ein wichtiger Punkt – das ist bereits erwähnt worden – war die Frage der Sportförderung. Die Sportsprecher aller Parteien sind da sehr zufrieden, weil dieses Gesetz natürlich ein Plus für die Sportförderung bedeutet. Da habe ich aus allen Fraktionen, zumindest von den Sportsprechern, gehört, dass sie damit sehr einver­standen sind, auch wenn sie dann vielleicht – wie bei den Grünen der Fall – dem Gesetz als Ganzem nicht zustimmen.

Abschließend: Es gibt einen umfangreichen Abänderungsantrag, umfangreiche Aus­schuss­feststellungen, jetzt noch einmal einen Entschließungsantrag im Plenum – alles einstimmig zwischen allen Fraktionen. Ich glaube, es gibt eine klare 85- oder fast 90-Prozent-Mehrheit der Abgeordneten in diesem Haus für dieses Gesetz.

Das, was fehlt, ist das Online-Glücksspiel. Und viele Berichtspflichten sollen sicher­stellen, dass wir als Haus sagen können, ob dieses Gesetz in die richtige Richtung geht oder nicht, und dass wir eventuell nachjustieren können.

Insgesamt stimmen wir diesem Gesetz zu und erwarten uns eine deutliche Verbes­serung für die Menschen in diesem Land und für das regulierte Glücksspielwesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.55.19

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Glücksspiel ist offenbar eine heiße Materie. Immerhin musste zwei Jahre lang darüber diskutiert werden, wie man es regelt. Wir anerkennen, dass hier letztlich doch eine Regelung vorliegt, die den Spielerschutz verbessert und auch die Spielsuchtprävention ver­bessert. Da diese Intention gegeben ist, haben wir von der FPÖ uns dazu ent­schlossen, diesem Gesetz zuzustimmen.

 


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