Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 227

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

über den anderen Casinos eingreift. Daher die Regelung 10 €. Das hat nichts mit den Automaten zu tun! Die Einzelaufstellung ist mit 1 € beschränkt und bedeutet gegenüber dem Status quo eine deutliche Beschränkung. So ist es!

Daher: Wir setzen alles um, wir setzen ein Spielerschutzziel um, und wir machen mit dem Entschließungsantrag etwas Sinnvolles. Schauen wir uns an, wie es funktioniert! Verbessern wir, was notwendig ist! Und vor allem, Herr Staatssekretär, machen wir möglichst bald die Regelung fürs Internetspiel, denn dorthin wird es weitergedrängt werden! Wir werden das jetzt erleben: Das Automatenspiel wird ordentlicher werden, und die Spieler werden verstärkt im anderen Bereich zu finden sein.

In diesem Sinn: mehr Zusammenarbeit! Das gilt auch für die Vertreter, die die alten Dokumente aus anderen Bereichen hier wieder aufarbeiten, wie Kollege Pilz, dem ich aber sehr dankbar für seine Einwendungen bin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.27

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden der vorliegenden Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. (Abg. Haubner: Wer ist „wir“?) Sie ist eine Verbesserung des Status quo. Es ist uns bewusst, dass das Gesetz, das heute zu beschließen ist, nicht der Stein der Weisen ist. Ich gebe den Kritikern, die die Zustimmung nicht geben können, insofern recht, als die Spielsucht und das Spielsuchtverhalten durch diese gesetzlichen Maßnahmen sicherlich nicht beseitigt werden können – aber sie können in geordnete und in kontrollierbare Bahnen gelenkt werden.

Wir stimmen deshalb zu, weil das Gesetz zu mehr Transparenz führen wird und damit auch die Kontrollen verschärft und erleichtert werden können. Es ist aus unserer Sicht zu begrüßen, dass es zu einer bundesgesetzlichen Regelung kommt, wenngleich die Automatensalons und Einzelautomaten mit den strengen Spielerschutzbestimmungen und Aufsichtsregeln in der Landeskompetenz verbleiben.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das heute schon vielfach angesprochene Internetglücksspiel noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden muss, denn es ist ein Faktum, dass das Online-Glücksspiel mit einem Anteil von rund 40 Prozent bereits den größten Anteil an den gesamten Glücksspielausgaben pro Haushalt stellt.

Die Abschaffung der Kompetenzzersplitterung wird besonders begrüßt, da in der Vergangenheit die geteilte Behördenzuständigkeit jedenfalls in der Praxis zu großen Problemen geführt hat. Die Vernetzung aller Geräte beim Bundesrechenzentrum erscheint daher als Kontrollmaßnahme aus unserer Sicht besonders sinnvoll. Es wird so eine Möglichkeit geben, den Jugendschutz und den Zugang zu den Spielen besser und effektiver zu kontrollieren und zu gestalten.

Das neue Lizenzverfahren und die Beschränkung bei der Aufstellung von Automaten werden den Wildwuchs auf dem Glücksspielmarkt eindämmen und Vorkehrungen gegen die kriminelle und illegale Abzocke in den Hinterzimmern ermöglichen, wie das heute schon gesagt wurde. Aus diesen Gründen stimmen wir dieser Regierungs­vorlage zu. (Beifall bei der FPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich noch Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite