Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 229

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aber in Summe bleibt das Gesetz hinter den Anforderungen zurück. Kein Online-Spiel­verbot, die Wettbüros sind das Problem – wir haben das reihenweise gehört.

Zum Schluss noch ein Bonmot: Was glauben Sie, was jetzt der Höchststeuersatz ist? – Früher war der Höchststeuersatz 80 Prozent für die Automatenfirmen. Dank dieses Gesetzes sinkt er auf sagenhafte 30 Prozent. Das tragen wir nicht mit! (Beifall bei den Grünen.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge und Verlangen auf getrennte Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sit­zung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 7 und 8 nach die Abstimmung über Tagesord­nungs­punkt 9.

Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.

20.16.389. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (681 d.B.): Euro­päisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internatio­naler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Nun, dieses Überein­kommen, es liest sich ja an sich ganz gut: Binnenschifffahrt, ökologisch wunderbar, Güter ökologisch sinnvoll auf die Wasserstraße. Das Ganze hat nur einen kleinen, aber für meine Region, nämlich für Niederösterreich, für die Wachau, wesentlichen Haken. Es geht darum, dass die Wachau als eine der letzten Fließstrecken erhalten bleiben soll, und es gibt massive Bedenken, dass die derzeitigen technischen Maßnahmen, nämlich das bloße Ausbaggern der Fahrrinne, ausreichen werden, um den Notwen­digkeiten dieses Güterverkehrs zu entsprechen.

Es wird uns zwar aus dem Ministerium gesagt, das wäre kein Problem, aber der Teufel und in dem Fall die Hintertür stecken im Detail. Es geht nämlich um die Frage, was dazu drinnen steht, wie man diesen Vertrag verändern kann. In der Anlage III geht es um die technischen Details – also wie lange ein Schubverband ist, wie hoch, wie breit, wie tief die Fahrrinne sein muss –, diese können geändert werden. Und das noch dazu durch ein derart bürgernahes Gremium, das da heißt – ich lese es vor –: Haupt­arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Da kann man sich schon ungefähr vorstellen, wie bürgernah die agieren werden. Die machen einen Vorschlag, der wird dann den Mitgliedsstaaten zugeschickt. Und gerade dort, wo die Technik angesprochen wird, braucht man ein Fünftel der Mitgliedsstaaten, um Einspruch zu erheben, und es reicht nicht so wie in den


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