Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 232

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durch dieses Übereinkommen sicherlich nicht bedroht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ha! Ha! – Abg. Dr. Moser: Das glauben Sie!)

Der von den Grünen kolportierte Plan eines Donau-Oder-Elbe-Kanals ist, würde ich meinen, auch aus der Luft gegriffen. Entsprechende Überlegungen gibt es weder im österreichischen Generalverkehrsplan noch im Regierungsübereinkommen noch im Nationalen Aktionsplan Donauschifffahrt. (Abg. Dr. Moser: Aber international!) Ein solches Projekt, Frau Kollegin Dr. Moser – da sind wir sicherlich einer Meinung –, wäre weder ökologisch sinnvoll noch finanziell durchführbar. Entsprechende Spekulationen sind deshalb zurückzuweisen.

Auch das Gespenst eines Donaukraftwerkes östlich von Wien hat keinerlei realen Hintergrund. Die Donau-Auen bei Hainburg sind ein wertvoller Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und werden dies auch noch für viele weitere Gene­rationen bleiben.

Mit der Ratifizierung des Schifffahrtübereinkommens werden beträchtliche Mittel nach Österreich fließen. Diese werden auch zum größten Teil wieder für die Renatu­ralisierung der Donau östlich von Wien eingesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: Die Binnenschifffahrt ist ein ökolo­gisch und wirtschaftlich wichtiger Verkehrsträger. Mit der Donau verfügt Österreich über eine wichtige internationale Wasserstraße, und mit der Ratifizierung des Abkom­mens über Wasserstraßen von internationaler Bedeutung bekennt sich Österreich sowohl zum ökologischen Güterverkehr als auch – was auch besonders wichtig ist – zu seiner internationalen Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.24.40

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Bundesminister! Lieber Kollege Heinzl! Meine Damen und Herren! Ja, wenn das alles so einfach wäre, wie Sie das darstellen oder wie du das darstellst, lieber Kollege, warum hat dann Deutschland die­ses Abkommen nicht ratifiziert? Es geht um Binnenschifffahrt, und die Bundesrepublik Deutschland ist binnenschifffahrtsmäßig ein viel, viel angebotsreicheres Land als wir. Wir haben die Donau. Wo gibt es sonst Binnenschifffahrt bei uns? Deutschland ratifiziert absichtlich nicht, weil dieses Abkommen aus dem Jahr 1996 – es ist ja ein sehr veraltetes Abkommen – aufgrund der Wasserstandsnormen, die darin verankert sind, sehr wohl den kraftwerksmäßigen Ausbau des Oberlaufes der Donau impliziert, damit der richtige Wasserstand gewährleistet ist.

Wenn Deutschland aus diesem Grund nicht ratifiziert, warum ratifizieren wir dann? Wir ratifizieren blauäugig. Die Wachau ist nun preisgegeben. Das internationale Abkom­men ist rechtlich verpflichtend; das, was im Regierungsübereinkommen steht, ist recht­lich beliebig. Das, was in sonstigen Bekenntnissen steht – kein Kraftwerksausbau, sei es in der Wachau oder sei es nach Wien –, ist beliebig. Das kann jederzeit gesetzlich geändert werden.

Hier aber haben wir ein internationales Abkommen, das uns in ein rechtliches Korsett steckt, und dieses rechtliche Korsett hat ja nicht nur die Drohung zukünftiger Kraft­werke aufgrund des notwendigen Wasserstandes – wozu Kollege Kukacka 2006 noch sein Scherflein beigetragen hat, weil er das auf drei Meter erhöht hat; das ist ja seine österreichische Zugabe zu diesem internationalen Abkommen –, nein, es ist ja noch ein zweiter wesentlicher Punkt.

 


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