Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 233

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite wesentliche Punkt betrifft einen sogenannten Donau-Oder-Elbe-Kanal. Bitte, das ist ein Projekt aus dem Dritten Reich. Das taucht jetzt wieder auf in diesem internationalen binnenschifffahrtswirtschaftlichen Abkommen. Das ist ein Projekt – Adolf-Hitler-Kanal hieß es ursprünglich –, das jetzt wieder aktualisiert werden soll, ganz konkret durch die Vorhaben unseres Nachbarstaates Slowakei. Die planen bereits einen Güterterminalumschlaghafen von Wasser auf Bahn beziehungsweise auf Straße, und zwar nicht ferne von Bratislava, im Norden von Bratislava.

Das kann es doch nicht sein, dass wir ein derart hinterwäldlerisches überkommenes internationales Abkommen jetzt womöglich noch in nationales Recht umsetzen und sagen: Meine Güte! Es trifft uns eh nicht so hart, denn wir haben ja noch andere Dinge, A, B, C, D, E, F, G, vielleicht noch eine EU-Wasserrahmenrichtlinie et cetera. – Nur, unser Problem ist, es ist ein international rechtlich verbindliches Übereinkommen.

Frau Ministerin! Sie selbst haben sich wahrscheinlich nicht der Mühe unterzogen – wir schon –, all die Stellungnahmen zu dieser Ratifizierung zu lesen, seien sie von der Arbeiterkammer, von der Umweltanwaltschaft Wien oder auch vom Umweltministerium, von der Stadt Wien, vom renommierten Forum für Wissenschaft und Umwelt, dem Umweltdachverband und anderen, dem WWF et cetera. Da gibt es eine ganze Reihe von Einwendungen, die Sie mit dieser Ratifizierung negieren.

Einwendung Nummer 1: Umsetzung der Vorgaben nur mit massiven Eingriffen wie zusätzlichen Stauhaltungen;

Nummer 2: Widerspruch mit Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, etwa FFH- und Vogelschutz-Richtlinie;

Nummer 3: Widerspruch mit Verpflichtungen Österreichs aus zahlreichen völkerrecht­lich und innerstaatlich bindenden internationalen Abkommen, etwa Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete – Donau-March-Thaya-Auen –, Berner Konvention, Bonner Konvention, UNESCO Welterbekonvention;

Nummer 4: Widerspruch mit Verpflichtungen, die Österreich zum Beispiel in der Wachau zur Erhaltung von mit EU-Geld in LIFE-Projekten erreichten Verbesserungen zwingen;

Nummer 5: Widerspruch mit Landesrecht im Bereich Naturschutz und Nationalparke, Nummer 6: Widerspruch zum geltenden gesetzlichen – auch ökologischen – Auftrag der via donau;

Nummer 7: fehlender Vorbehalt gegen Unterwerfung unter Schiedsgerichtsent­schei­dung ... – und so weiter –;

Nummer 8: „Primat wirtschaftlicher Interessen verfehlt und nicht begründbar“;

Nummer 9: „Interessenskonflikte mit anderen öffentlichen Interessen – insbesondere der Ökologie – sind dabei absehbar.“ – Das kommt vom Lebensministerium, vom Umweltministerium.

Nummer 10: Falscher Ansatzpunkt für Verkehrsverlagerung aufs Schiff;

Nummer 11: Überzogene Tiefen-Ziele – die Stadt Wien hat das eingewendet –;

Nummer 12: Ausbau-Spirale durch explizite AGN-Vorgabe bei Modernisierung und Neubau von Wasserstraßen.

Ich könnte das fortsetzen, aber ich erspare Ihnen die letzten vier Passagen.

Gegen alle diese sachlichen Einwände ratifizieren Sie blind ein Uraltabkommen, das uns potenzielle Ausbaubomben legt. Das geht nicht, Frau Ministerin! Deswegen unser


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite