Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 237

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen, wobei die Inten­tion dieses Übereinkommens eigentlich klar ist. Es geht darum, dass wir noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir in Österreich ökologische Verkehrs­träger bevorzugen. Ebenso wie die Eisenbahn gehört auch die Binnenschifffahrt zu jenen Verkehrsträgern, die wesentlicher ökologischer sind, als es der Lkw-Verkehr auf den Straßen ist.

Wir hatten grundsätzlich in Österreich in unserer Verkehrspolitik immer die klare Zielsetzung – und haben sie immer noch, trotz immer schwierigerer Umstände und größeren Drucks innerhalb der Union –, dass im Mittelpunkt alle Maßnahmen stehen, die dazu führen, dass wir eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene oder in die Binnenschifffahrt erreichen.

Erlauben Sie mir, ganz kurz etwas zu den Diskussionen rund um dieses Überein­kommen und der Befürchtung zu sagen, mit diesem Übereinkommen komme es zu einem Kraftwerksbau in der Wachau. Ich glaube wirklich, dass kein Mensch in Österreich – niemand  wirklich glaubt, dass es mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens zum Bau eines Wasserkraftwerks in der Wachau kommt. (Abg. Dr. Moser: Warum?) Die rechtlichen Rahmenbedingungen würden das nicht zulas­sen – abgesehen davon, dass es seitens der Bundesregierung und auch meinerseits diese Intentionen überhaupt nicht gibt. (Abg. Dr. Moser: Aber da sind ja Wasserstand­garantien!)

Aber mir ist es schon auch wichtig, Frau Abgeordnete, dass gerade Sie immer zu Recht einbringen, wie wichtig es ist, dass wir auf erneuerbare Energien setzen, dass ohne Zweifel die Wasserkraft zu jenen Energiequellen gehört, die erneuerbare Energie sind. Aber nichtsdestotrotz ist man mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens natür­lich weit weg, es gibt gar keine Intention, und ich möchte Ihnen auch die Sorge oder die Angst davor nehmen, dass es zu einem Kraftwerksbau in der Wachau durch die Ratifizierung dieses Europäischen Übereinkommens kommt. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... nicht verstanden! ... Problem!)

Was die Begutachtung betrifft, Frau Abgeordnete Moser: Wir kennen uns aus der parlamentarischen Arbeit schon sehr gut und schon sehr lange, und ich habe das immer sehr ernst genommen. Viele Punkte, die in der Begutachtung kritisiert worden sind, haben wir bei der Ratifizierung berücksichtigt.

Einer der Punkte – gerade vom Umweltdachverband – war, dass die Autonomie der Entscheidungen auch dann, wenn das Schiedsgericht Entscheidungen trifft, in Österreich liegen muss. Wenn Sie das heute beschließen, dann ist mit diesem Zusatz in der Ratifizierung sichergestellt, dass Österreich entscheidet, welche Maßnahmen wann gesetzt werden, und diese Autonomie sichergestellt wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Frau Abgeordnete, Sie haben auch das Umweltministerium genannt. Dieses Bekennt­nis zur Binnenschifffahrt ist natürlich gemeinsam von der Regierung getragen. Sie haben aufgelistet, welche Bedenken es gegeben hat. Das ist bei den Ländern im Zuge der Begutachtung auch auf große Zustimmung gestoßen, und selbst das Land- und Forstwirtschaftsministerium und Umweltministerium hat in der Stellungnahme – und das möchte ich Ihnen noch mitgeben – gesagt, ich zitiere:

„Der gegenständliche Entwurf zu einem Europäischen Übereinkommen über Haupt­binnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung ist aus Sicht des BMLFUW aus umweltpolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.“

Ich glaube, wir sollten Dinge sozusagen nicht überziehen, sondern sie nehmen, wie sie sind, nämlich dass wir mit dem Übereinkommen noch einmal zum Ausdruck bringen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite