Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 244

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der Stellungnahme, dass diese Wasserstände eben nicht ohne Eingriffe garantiert werden können und dass das nur in eingestauten Abschnitten zu garantieren sein wird. Daher liegen Befürchtungen für Kraftwerksausbauten sehr wohl nahe.

Wenn das Umweltministerium am Ende trotzdem zu der Lösung kommt, dass es doch umweltverträglich ist, dann bestätigt das nur meine Kritik, dass es eben kein unab­hängiges Umweltministerium ist und nicht ausschließlich Umweltinteressen berück­sichtigt. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn es jetzt heißt, der Donau-Oder-Elbe-Kanal steht nicht im Generalverkehrsplan oder im Regierungsprogramm, so sage ich: Okay, aber das ist auch rechtlich nicht relevant. Wenn wir dieses Abkommen ratifizieren, ist es relevant und da muss ich Dr. Rosenkranz recht geben: Es steht drinnen, dass wir uns dann verpflichten, die dort vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen – und da steht der Donau-Oder-Elbe-Kanal drinnen.

Sie können hundertmal sagen, wir haben alle Naturschutzrichtlinien – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Ramsar-Konvention. Ja, aber wir sehen, dass alle Umweltprojekte oder alle Projekte, von denen die Umwelt betroffen ist, dann riesige Infrastrukturprojekte werden, denen besonderes öffentliches Interesse zuer­kannt wird. Dann kann man sich mit allen umweltrelevanten Regelungen und Gesetzen brausen gehen, und genau dafür werden durch diese Ratifizierung auch wieder die Grundlagen geschaffen.

Im Übrigen werden Infrastrukturprojekte auch immer als besonders ökologische Projekte verkauft, und alles ist nachher besser als vorher. Ich finde, wir sollten dann doch bei dem bleiben, was es ist, nämlich ein riesiges Infrastrukturprojekt, bei dem ein paar Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden, das aber sicher alles andere als eine ökologische Maßnahme ist.

Wir lehnen daher die Ratifizierung dieses Abkommens strikt ab. Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein starkes, unabhängiges und engagiertes Umweltminis­terium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.08

21.08.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 681 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag: Die französische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kund­zumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkultur­erbes Wachau.

 


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