Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 245

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

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Ich teile mit, dass das Croquis zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 7 und 8 noch nicht vorliegt und verlege daher die Abstimmung über diese beiden Tagesord­nungspunkte anschließend an die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10.

21.10.4210. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B.): Bun­desgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen (746 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


21.11.13

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Für die in der EU ansässigen Fluglinien gibt es sehr gute und sehr strenge Sicherheitsbestimmungen. Auch für Flugzeuge aus Drittstaaten, die in der EU starten oder landen wollen, gelten restriktive Bestimmungen.

Die schwarze Liste der EU von Fluggesellschaften, deren Starts und Landungen in der Gemeinschaft wegen schwerer Sicherheitsmängel verboten sind, umfasst ganze 21 Seiten und weit über 100 Fluglinien aus aller Welt. Ergänzt wird diese Liste durch regelmäßige Kontrollen. Fluglinien aus Drittstaaten, die in der EU starten oder landen, werden stichprobenartigen Kontrollen unterzogen, so wird die laufende Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen kontrolliert.

Die heute zu beschließende EU-Richtlinie sieht Regeln und Verfahren zur noch wirk­sameren Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten vor. Die Überprüfung von Luftfahrzeugen und Besatzung muss EU-weit harmonisiert und Information über Mängel zentral gesammelt werden. Auch eventuelle Sofortmaßnahmen gegen Sicherheitsmängel müssen vereinheitlicht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit einheitlichen Regelungen zur Über­prüfung von Flugzeugen aus Drittstaaten wird die Sicherheit im Flugverkehr für die Passagiere, für die Besatzungsmitglieder und die Bevölkerung am Boden weiter erhöht. Oberste Prämisse im Bereich der Luftfahrt ist: Sicherheit geht vor wirt­schaft­lichen Interessen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.13.06

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dieses Geschäftsstück zum Anlass nehmen, um die Frau Bundesminister daran zu erinnern, dass wir im Regie­rungsprogramm die Ausarbeitung einer Luftfahrtstrategie vereinbart haben, die wir bis heute nicht kennen. Ich wäre froh, wenn Sie uns heute noch sagen können, wann wir


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