Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 253

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Seit dem Jahr 1990 haben sich die Fluggastzahlen in Österreich verdreifacht. Auf den sechs österreichischen Flughäfen hatten wir 2009 rund 317 500 Flugbewegungen. Allein am Flughafen Schwechat hatten wir 2009 18 Millionen Fluggäste.

Mit dem Bundesgesetz wird ein wichtiger Schritt zur weiteren Hebung der Sicherheit im Luftfahrtbereich gesetzt. Daher begrüßen wir sehr die Zustimmung aller Fraktionen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.40.37

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist für die Menschen ein wich­tiges und hohes Gut und wird auch hier in den Debatten immer wieder unter den verschiedensten Aspekten behandelt. Heute geht es um die Sicherheit in der Luftfahrt, und es ist äußerst begrüßenswert, dass alle Fraktionen hier zusammenstehen und diesem Gesetz zustimmen werden.

Wir kommen damit einem Wunsch der Europäischen Kommission nach, die gegen­ständlichen Sicherheitsmaßnahmen auch auf Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen, die der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft unter­liegen, zu erweitern.

Meines Erachtens ist bei diesem Gesetz auch wichtig, dass das BMVIT im Interesse der Luftfahrtsicherheit auch die Durchführung von Vorfeldinspektionen bei auslän­dischen Luftfahrzeugen, die außerhalb von Flughäfen gelandet sind, veranlassen kann. Dasselbe gilt auch für nicht im gewerblichen Luftverkehr betriebene ausländische Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse unter 5 700 Kilogramm. Ich meine, es ist wichtig, dass auch Kleinflieger und Kleinluftfahrzeuge hier mit betroffen werden.

In den Anhängen sind unter anderem nähere Vorgaben über die Qualifikations­erforder­nisse der Inspektoren sowie die Klassifizierung der festgestellten Mängel und die daraus folgenden Sofortmaßnahmen festgelegt. Wir in Österreich sind sehr gut bedient, wir haben international anerkannte Inspektoren – in anderen Ländern besteht diesbezüglich noch viel Aufholbedarf. Es gibt nämlich angeblich auch Inspektoren, die nur Feuerwehrleute oder Mitglieder des Bodenpersonals sind. Und in diesen Fällen, glaube ich, ist die Sicherheit nicht so gegeben. Daher ist dieses einheitliche Gesetz nur zu begrüßen, und ich denke, dass wir alle gemeinsam dieses Gesetz auch einstimmig beschließen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.42.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Selbstverständlich ist dieses in Diskussion stehende Bundesgesetz zu begrüßen, da es einen Beitrag zur Sicherheit im Luftverkehr darstellt.

Viele Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Zigtausende Flugpassagiere ver­las­sen sich täglich darauf, dass Sicherheitsstandards eingehalten und Kontrollen durchgeführt werden.

 


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