Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 252

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Gewinne zu erwirtschaften, obwohl sie ihre Flüge teilweise zu Schleuderpreisen ver­kaufen. Es gibt Angebote Linz-London um 5 €. Und da wird dann von einigen Fluggesellschaften auch versucht, eine Toilettengebühr einzuführen. Das ist ein lus­tiges, skurriles Beispiel, wo die Fluggesellschaften dann beim Sparen ansetzen.

Ernst wird es aber bei den Tankgewohnheiten dieser Fluggesellschaften. Getankt wird dort, wo es am günstigsten und möglichst steuerfrei ist. Ernst wird es aber auch bei den Heimatflughäfen. Beliebt ist nur der, wo die Gebühren, auch die Abfertigungs- und Sicherheitsgebühren, am geringsten sind. Besonders ernst, meine Damen und Herren, wird es dann bei der Technik und Wartung. Nicht wenige dieser Fluggesellschaften sparen auch hier.

Die EU hat bereits im Jahr 2004 darauf reagiert. Seit 2006 dürfen auch hier Flugzeuge aus Drittstaaten überprüft werden. Verbunden ist damit das Recht zum Verhängen von Sofortmaßnahmen und die lückenlose Dokumentation. Der wesentliche Inhalt dieses Bundesgesetzes, das wir jetzt beschließen, ist die Durchführung von Vorfeldinspek­tionen bei ausländischen Luftfahrzeugen, EU- und Drittlandfluggesellschaften und deren Besatzungen auf einem inländischen Flughafen durch speziell ausgebildete Inspektoren der ACG, die Auferlegung von Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf ausländische Luftfahrzeuge oder ausländische Luftfahrtunternehmen, die in den österreichischen Luftraum einfliegen, diesen überfliegen oder verlassen wollen und auch die Bestimmung bezüglich der Qualifikationserfordernisse und die Ausbildung der SAFA-Inspektoren.

Meine Damen und Herren! Für Österreich mit seiner Osteuropa-Drehscheibe in Schwechat und seinen neun Landesflughäfen, die vermehrt auch von kleineren Businessjets als Destination angeflogen werden, ist das der richtige Schritt zur weite­ren Risikovermeidung und zur Sicherheit der Bevölkerung und der Fluggäste in Öster­reich. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.38.39

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Mit der Regierungsvorlage über das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnah­men bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen haben wir einerseits die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht durchzuführen sowie anderer­seits den Regelumfang des bisherigen Bundesgesetzes bei Sicherheitsmaß­nahmen zu erweitern.

Hier wurde vor allem die Durchführung von Vorfeldinspektionen ausgedehnt auf Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen, die der Aufsicht eines anderen Mitglied­staates unterliegen. Auch die Durchführung von Vorfeldinspektionen außerhalb von Flughäfen sowie bei Flugzeugen mit nichtgewerblichem Flugverkehr wird betrieben.

Die Vorfeldinspektion kontrolliert vor allem mangelhafte Instandhaltung, offensichtliche Schäden sowie interessanterweise bei außergewöhnlichen Flugmanövern, wenn solche beobachtet werden, die zu schwerwiegenden Sicherheitsbedenken Anlass geben.

Auch die Stellungnahme der Austro Control begrüßt dieses Gesetz und hat keine Beden­ken bei dessen Umsetzung. Die Bedeutung der Luftfahrt und damit das Sicherheitsbedürfnis im Flugverkehr nimmt immer stärker zu. Nicht nur die Urlaubszeit ist Reisezeit; die Zahlen sprechen dafür.

 


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