Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 260

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22.02.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie in Europa Bio­kosmetik oder Naturkosmetik kaufen, dann müssen Sie mitunter damit rechnen, dass Sie reine Chemiebomben kaufen. – Dies ergaben Tests mehrerer europäischer Ver­braucherorganisationen.

In Österreich gibt es im Gegensatz zu den Ländern der Europäischen Union bereits klare Regelungen. Wir haben eine Kodexrichtlinie für Naturkosmetik; an einer Kodex­richtlinie für Biokosmetik wird derzeit gearbeitet. Das Hauptproblem besteht allerdings aus unserer Sicht darin, dass es auf europäischer Ebene keine entsprechenden Stan­dards gibt, keine entsprechenden Regelungen und dadurch natürlich auch die öster­reichischen Konsumenten, die im Ausland einkaufen, aber auch die österreichischen Unternehmen, die entsprechend dem Kodex produzieren und ihre Waren verkaufen, benachteiligt werden. Wir haben daher in einem gemeinsamen Antrag den Bundes­minister für Gesundheit ersucht, an dieser Kodexrichtlinie für Biokosmetik weiterzuar­beiten und im neuen Gütezeichengesetz dafür vorzusorgen, dass die entsprechenden staatlichen Gütezeichen „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ ermöglicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf europäischer Ebene ist es notwendig, diese Standards, die wir in Österreich haben, einzubringen und darauf zu drängen, dass auch in Europa entsprechende Richt­linien für Naturkosmetik und Biokosmetik geschaffen werden. Österreich hat hier eine Vorreiterrolle mit diesem Beschluss. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, kurz auf unsere Beschlüsse hier im Plenum zum Bereich Lebensmittelkennzeichnung zu verweisen, worüber heute im Europäischen Parlament eine entsprechende Abstimmung vorgenommen wurde. Ich nehme diese Gelegenheit auch dazu wahr, mich bei Bundesminister Stöger dafür zu bedanken, dass er das, was wir im Parlament vertreten haben, nämlich für eine Her­kunfts­kennzeichnung bei Lebensmitteln, bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, einzutreten, auch umgesetzt hat. Der heutige Be­schluss im Europäischen Parlament entspricht in etwa den Vorgaben des österreichi­schen Nationalrates.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nicht nur um die verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung für Fleisch und Geflügelfleisch und Molkereiprodukte geht, sondern es muss auch zu einer Herkunftskennzeichnung kommen, wenn Konsumenten über die Herkunft getäuscht werden, wenn beispielsweise ein Schinken als Schwarzwälder Schinken angeboten wird, obwohl das Fleisch nicht aus dem Schwarzwald stammt, sondern aus Italien.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag treten wir für einen Täuschungsschutz bei Naturkosmetik und Biokosmetik ein, ähnlich wie wir bei Lebensmittelangelegenheiten dafür eingetreten sind. Ich darf Sie einladen, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Durchschlag gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.06.38

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein nicht mit der Materie vertrauter Bürger diesen Antrag liest, wird er vielleicht sagen: No na, ist eh klar, wo „Bio“ draufsteht, wird ja wohl auch „Bio“ enthalten sein! Das ist die Erwartungshaltung,


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