Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 263

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deren Erledigung wir nach wie vor warten. Offensichtlich – ich hoffe es, vielleicht nehmen Sie auch Stellung dazu – gibt es Neuigkeiten auf diesem Gebiet. Es gibt Diskussionen zwischen ÖVP und SPÖ, wie ich weiß. Gibt es etwas Neues? Haben Sie sich schon geeinigt? Können wir bald die Vorlage eines Gütezeichengesetzes hier im Haus erwarten?

Dasselbe gilt für das Biodurchführungsgesetz. Auch da warten wir nach wie vor auf die entsprechende Vorlage.

Eines noch zur europäischen Verbraucherinformation: Das Europäische Parlament hat heute einiges beschlossen, anderes abgelehnt; abgelehnt zum Beispiel die Ampel­kennzeichnung, was wir sehr bedauern. Das wäre ein gutes, ein einfaches System gewesen, um ohne viel zu lesen doch eine klare Botschaft über die Produktkenn­zeich­nung zu erhalten.

Umgesetzt zum Beispiel, und das begrüßen wir, wurde die verpflichtende Kenn­zeichnung des Klebefleisches. Also der sogenannte Schummelschinken, der mit den Transglutaminasen aus Abfällen erzeugt wird, wird in Zukunft kennzeichnungspflichtig sein. – Ein Erfolg der grünen Konsumentenschutzpolitik auf Europaebene. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.15.20

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Kennzeichnung der Biolebensmittel ist klar geregelt, für die Kennzeichnung der Biokosmetika gibt es keine gesetzlichen Standards. Es kann jeder Hersteller „Bio“ nennen, was er unter „Bio“ versteht.

Konsumentenschützer kritisieren, dass es oftmals Naturprodukte gibt, die bestenfalls Pseudobioprodukte sind, bei denen eine geringe Menge von Naturstoffen einer großen Menge an chemischen Stoffen gegenübersteht. Um diese Täuschungen auszu­schließen, ist es notwendig, rechtliche Kriterien für die Verwendung der Begriffe „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ zu schaffen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


22.16.13

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass sich immer mehr Öster­reicherinnen und Österreicher nicht nur gesund ernähren wollen, sondern auch in zunehmendem Maße in anderen Bereichen einen natürlichen und nachhaltigen Lebensstil zu verfolgen gewillt sind. Ein sich stark entwickelnder Bereich ist der Bereich der Naturkosmetik und der Biokosmetik. Viele Menschen bevorzugen diese Produkte, sie wollen sich mit natürlichen Inhaltsstoffen versorgen, und diese Menschen haben ein Recht darauf, dass sie auch im Kosmetikbereich biologisch einwandfreie Produkte bekommen.

Die wenigsten Natur- und Biokosmetikprodukte sind wirklich Bioprodukte; Herr Kollege Maier hat das schon ausgeführt. Sie bestehen oft zur Gänze oder zumindest überwie­gend aus chemischen, künstlichen Substanzen. Es gibt keine Kennzeichnungen. Im Bereich der Biokosmetik ist eine Vielzahl von undurchschaubaren und irreführenden


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