22.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir beschließen heute einen durchaus wichtigen Antrag, wenn man davon ausgeht, dass auf vielen Produkten Natur- beziehungsweise Bio-Labels drauf sind. Das ist ja ein absoluter Werbeträger. Alles, was „Bio“ ist, wird gekauft. Das ist natürlich nicht nur bei den Nahungsmitteln, sondern vor allem auch bei der Kosmetik so. Wenn man vielleicht irgendwo glänzt wie ein Speckschwartl, wenn man 80 ist, aber aussehen möchte wie 20, dann wird einem nicht viel anderes übrig bleiben – sagt zumindest die Werbung –, als sich die besten Artikel zu kaufen, und die sind natürlich bio, natur und sonst noch alles Mögliche.
Frau Kollegin Hagenhofer wird es vielleicht bemerkt haben: Ich habe mir nach dem Händewaschen die Hände eingecremt mit einer wunderbaren Creme, die ich mir als EU-Fan in Frankfurt auf dem Flughafen gekauft habe. Sie ist natürlich auch natur und bio und alles Mögliche, und sie war schweineteuer. – Das Ergebnis: Ich habe einen roten Ausschlag bis hin zum Ellenbogen gehabt. Das ist etwas, das ich als Konsumentensprecher eigentlich hätte wissen müssen: Dort, wo das draufsteht, was die Industrie vorgibt, ist mit Garantie nicht das drin, was draufsteht. Ich hätte es wissen müssen.
Das ist der Motivator für mich, zu sagen: Ja, dieser Antrag ist so notwendig wie noch nie! Er kommt vielleicht etwas zu spät, aber wir stehen zu 100 Prozent dahinter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.11
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Maier, wir haben ja im Ausschuss schon intensiv über diesen Antrag diskutiert, und wir gehen selbstverständlich mit. Es ist eine gute Initiative. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit schon klarstellen – weil hier einige davon gesprochen haben, dass es derzeit nur Schummelprodukte auf dem Markt gibt –: Es gibt selbstverständlich Biokosmetika, die von Kontrollstellen zertifiziert sind, aber eben nach keinen sozusagen verbindlichen gesetzlichen Standards. Und das ist die Lücke, die mit diesem Antrag insofern geschlossen wird, als der österreichische Lebensmittelkodex, der eigentlich für Lebensmittel gilt, interessanterweise in Zukunft auch die Kosmetika regeln wird. Das Fachgremium – das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, das jetzt für die Lebensmittel zuständig ist, wird auch den Bereich Biokosmetika regeln.
Aber schauen wir uns den Antrag einmal an, Kollege Maier, der ja in der Sache zwei Stoßrichtungen hat; eine in Bezug auf das Gütezeichengesetz – das haben Sie schon erläutert – und auch eine Stoßrichtung, was die EU-Ebene betrifft. Diesbezüglich haben Sie auch unsere volle Unterstützung. Ich bin sehr neugierig, was uns der Herr Minister in den nächsten Monaten darüber berichten wird, wie diese Initiative auf europäischer Ebene aussehen wird, welches Echo er von den anderen Fachministern und -ministerinnen bekommt, wenn es darum geht, europäische Regeln für Bio- und Naturkosmetik zu etablieren. Das ist notwendig, denn das ist ein wachsender Markt, und es darf und soll keine Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten geben.
Aber eines sei auch gesagt, Kollege Maier: Ein Gütezeichengesetz und ein Biodurchführungsgesetz sind immer noch in der Pipeline. Das, was wir in diesem Antrag positiv ansprechen, liegt eigentlich noch gar nicht vor. Wir haben kein Gütezeichengesetz. Wir wollen, dass das dort geregelt wird. Also, Herr Minister, das ist eine Hausaufgabe, auf
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