10.30
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Geschätzte Involvierte und auch Mitverhandelnde auf der Galerie! Geschätzte Damen und Herren auch vor den Fernsehschirmen! Ja, der ORF ist zweifellos das Leitmedium in Österreich, und mit diesem Gesetz mussten wir die nicht ganz einfache Aufgabe bewerkstelligen, einerseits diesem Leitmedium auch für die nächsten Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte eine gute Zukunft sicherstellen zu können, auf der anderen Seite aber auch den Anspruch erfüllen, die Medienvielfalt, die von uns gewünschte Vielfalt in der Medienlandschaft zu ermöglichen, zu forcieren und auch weiterentwickeln zu können, und zu guter Letzt natürlich Rahmenbedingungen am Markt zu schaffen, die eine weitgehende Fairness zwischen den einzelnen Marktteilnehmern ermöglichen, also sowohl für den ehemaligen Monopolisten ORF wie auch für private Rundfunkanstalten und wie auch nicht zuletzt für die privaten Printmedien, also Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und so weiter.
Ich denke, dass uns das mit diesem Gesetz gut gelungen ist. Ich denke, dass mit diesem Gesetz alle in diesem Markt sich Bewegenden auch weiterhin gute Möglichkeiten haben, ihr Geschäftsfeld auszuüben, wenngleich es natürlich von allen Beteiligten dazu Kompromisse erfordert hat.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die am Zustandekommen dieses Gesetzes beteiligt waren, sowohl bei Ihnen, Herr Staatssekretär, wie auch bei den Mediensprechern der fünf Parlamentsparteien, wie auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber eben auch bei den Beteiligten am Markt für das große Verständnis und für das Mitwirken an diesem Kompromiss. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dem ORF als sogenanntem öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen kommt natürlich auch eine besondere Verpflichtung zu. Der ORF hat auf der einen Seite das Privileg, als Einziger Gebühren einheben zu dürfen von den Seherinnen und Sehern, auf der anderen Seite erlegt das dem ORF auch ganz besondere Verpflichtungen auf, was die Inhalte anlangt, und gewisse Beschränkungen natürlich auch, was Werbemöglichkeiten und anderes anlangt. Ich meine, es war richtig, aber leider zu spät, in Österreich den Medienmarkt auch für Private zu öffnen, insbesondere auch im elektronischen Bereich. Ich denke, es hat der Medienlandschaft gut getan. Es herrscht mehr Wettbewerb, es herrscht mehr Vielfalt, und Vielfalt ist allemal gut, insbesondere für die Demokratie eines Landes. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieses ORF-Gesetz ist deswegen auch nicht nur ein ORF-Gesetz, wie wir es nennen und wie es auch heißt, sondern es ist ein Mediengesetz, von dem alle tangiert sind, die Printmedien genauso wie die privaten Rundfunkveranstalter wie natürlich auch der ORF. Ich habe schon gesagt, es ist ein Gesetz, mit dem versucht wird, faire Wettbewerbsbedingungen, faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Ich denke, dass es gelungen ist, bei den Beschränkungen für den ORF, was die Werbung anlangt, ein Maß zu finden, das für das Unternehmen erträglich ist, allemal eine Herausforderung, keine Frage, aber machbar. Ich denke, dass auch die Auflagen für den ORF, was die Inhalte betrifft, eine Herausforderung darstellen, aber eine, die wir als Politiker wollen und wollen sollten, nämlich eine besondere Konzentration auf unverwechselbares österreichisches, heimisches Programm, sowohl in der Information wie auch in der Unterhaltung.
Ich denke, dass mit diesem Gesetz auch dafür ein guter Boden gelegt ist und ein guter Rahmen geschaffen wurde. Aber es ist natürlich diese Beschränkung, nicht alles zu dürfen, was Private dürfen, auch eine Herausforderung, doch ich denke, wir bräuchten kein öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio, wenn es nicht gelingen könnte, damit
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