Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 41

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den Menschen in Österreich eben etwas Besonderes zu bieten, nämlich viel Öster­reich. Das ist die Zielsetzung dabei.

Noch zu ein paar konkreten Punkten in diesem Gesetz: Der ORF erhält über dieses Gesetz 160 Millionen € aus Steuergeldern, verteilt über vier Jahre, in vier Tranchen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Natürlich kann man es begründen mit dem Ausfall durch die Gebührenbefreiungen; ich begründe es mit einer zweiten Tatsache, und zwar damit, dass der ORF, kommend aus dem Monopol, jetzt in eine Wettbewerbssituation mit Kostenstrukturen aus dieser Monopolsituation gekommen ist, die nicht fortschreib­bar sind in die Zukunft.

Das ist eine Herausforderung für die Geschäftsführung und für die Organe des Unter­nehmens – keine Frage –, und wir wollen ihnen mit diesem Überbrückungsgeld auch helfen, die notwendigen Strukturreformen im Unternehmen voranzutreiben und diese fi­nanzieren zu können. Aber es muss auch klar sein, dass diese degressiv gestalteten Zuzahlungen in vier Jahren zu Ende sein werden. Die besondere Herausforderung für das Unternehmen und seine Führung lautet, dieses Geld zu nutzen, um das Unterneh­men so fit zu machen, dass es in vier Jahren auch ohne diese staatlichen Zuschüsse ausgeglichen bilanzieren kann und damit wirtschaftlich lebensfähig ist. Das ist eine be­sondere Herausforderung und eine besondere Verpflichtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben dem Ganzen auch eine strenge Kontrolle mitgegeben. Das mag manchen im Unternehmen nicht gefallen, aber ich denke, dass es im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit Steuergeld zwingend notwendig und inzwischen auch von allen akzep­tiert ist. Wir schaffen es mit diesem Gesetz, eine Medienbehörde zu installieren, die künftig weisungsfrei, unabhängig einerseits über den öffentlich-rechtlichen Auftrag des Unternehmens wachen kann und im speziellen Fall natürlich auch über die sorgsame Verwendung der Steuergelder.

Zwei besondere Punkte möchte ich noch herausgreifen, die auch in den letzten Tagen noch heiß umstritten waren: Der ORF hat zweifellos auch ein hervorragendes Angebot im Online-Bereich, aber es ist natürlich keine Selbstverständlichkeit, dass ein öffent­lich-rechtliches Medienunternehmen mit Gebührenfinanzierung sich so stark, wie es der ORF getan hat, qualitativ gut getan hat, auch abseits der Programmbegleitung be­wegen darf. Wenn hier Einschränkungen notwendig sind, nicht zuletzt auch aufgrund europarechtlicher Vorschriften, dann, meine ich, müssen die Verantwortlichen im Un­ternehmen das auch ein Stück weit akzeptieren können. Nicht weil es europarechtliche Vorgaben sind, sondern weil es natürlich auch wieder im Wettbewerb mit Privaten, die sich ausschließlich privat finanzieren müssen, nicht mehr als fair und recht und billig ist, sich im Wesentlichen – es geschieht ja ohnehin nicht so streng – darauf zu konzen­trieren, programmbegleitende, nämlich fernseh- und radioprogrammbegleitende Inhalte online zu transportieren und nicht beliebig alles und jedes zu dürfen, was Private auch dürfen. Ich weiß schon, da fehlt manchen noch das Verständnis dafür, dass das schlicht und einfach in der Balance zwischen privat und öffentlich-rechtlich notwendig ist, aber es ist notwendig.

Ein Wort noch zu den Landesstudios: Jawohl, auch wir bekennen uns uneinge­schränkt zur Existenz der Landesstudios. Sie haben ein wichtige regionalpolitische Funktion, eine wichtige kulturpolitische Funktion, eine wichtige demokratiepolitische Funktion, deswegen ist es auch wichtig, ihre Finanzierung zu erhalten. Ich bin auch sehr dankbar, dass es zwischen dem VÖZ, also dem Verband Österreichischer Zeitun­gen, und dem ORF gelungen ist, auch was die Werbemöglichkeiten in diesem Bereich anlangt, gemeinsam eine faire Lösung zu finden. Ich glaube, es war nur recht und bil­lig, dass wir diese Regelung auch ins Gesetz übernommen haben.

Abschließend: Wir schaffen es mit diesem Gesetz auch, die Filmförderung nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sogar noch aufzustocken, gemeinsam mit dem ORF, aber


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