Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 42

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auch aus Steuergeldern. Wir schaffen es auch, die privaten Rundfunkveranstalter mit einer Förderung zu bedenken beziehungsweise die Förderung, die wir letztes Jahr ein­geführt haben, sogar noch zu erhöhen. Auch das soll mit erwähnt sein. Auch das ist ein Beitrag, damit die Dualität in dieser Medienlandschaft erhalten werden kann.

Zu guter Letzt, meine Damen und Herren – es gäbe viele Details zu erwähnen –: Die­ses Gesetz ist für den ORF, meine ich, gleichermaßen Chance wie Herausforderung. Ich möchte an alle innerhalb des Unternehmens, in den Gremien, in der Geschäfts­führung, auch an all die vielen hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses appellieren: Sehen Sie die Chance in diesem Gesetz! Nehmen Sie die Heraus­forderung an! Wir hier herinnen tun alles und, ich denke, mit diesem Gesetz sehr vie­les, damit der ORF eine gute Zukunft hat und im Sinne des Landes, im Sinne der Me­dienvielfalt, im Sinne der vielfältigen Information, der objektiven Information, aber auch der guten Unterhaltung für die Menschen in diesem Land wirken kann. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz einen sehr guten Beitrag zu einer gesicherten Zukunft des ORF leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


10.41.25

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Fernsehzuschauer! Es wäre eine wahrlich unrichtige Darstellung der Dinge, dass es so gewesen wäre, dass sich die Freiheitliche Partei die Abwägung, ob zugestimmt werden soll oder nicht, leicht ge­macht hätte. Die Freiheitliche Partei hat historisch gewiss wenig Gründe, eine Freund­schaftsbeziehung mit dem ORF als gelebte Realität zu erachten (Zwischenruf des Abg. Petzner), und es ist keineswegs so, dass die Zufriedenheit jetzt im Wege dieses Gesetzes Eingang finden würde als Vorausbetrachtung der neuen Dinge. (Abg. Scheibner: Reden Sie so, dass die Leute Sie verstehen!)

Es gibt gar keinen Zweifel über Folgendes – ungeachtet der extrem intelligenten Zwi­schenbemerkungen, die seitens Orange hier beigesteuert werden, die zur Sache aber nichts beitragen (Beifall bei der FPÖ) –: Die Tatsache des Kernstücks, das ist die Zah­lung des Betrages von 160 Millionen € in Ratenform, ist natürlich ein wesentlicher In­halt, der die Sache pro oder kontra erscheinen lässt. Warum wir aber erstens kons­truktiv mitgestaltet haben und warum wir uns schließlich und endlich bei Abwägung al­ler Pro- und Kontra-Argumente für die Zustimmung entscheiden wollen, liegt darin be­gründet, dass wir den ORF und sein Schicksal nicht zum Privathaushalt der regie­renden Klasse machen wollen und dass wir uns der Mitwirkung im Rahmen der Gestal­tung des mächtigsten Medienunternehmens nicht entziehen wollen.

Damit ist aber eine Verantwortungsdimension verknüpft, die nicht als bloße Subvention abgewertet werden kann, sondern im Herzen eine Mittelbindung zum Ausdruck bringt, an der uns viel gelegen ist. Es gebührt nämlich die Abgeltung der dem ORF durch die­se Zahlung auszugleichenden Gebührenentfallbeträge nur dann, wenn – ich spreche von den Jahren 2011 bis 2013 – im Jahr davor folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt wurden: Fortbestand des Film- und Fernsehabkommens und Erfüllung der da­raus resultierenden Verpflichtungen durch den Österreichischen Rundfunk, Fortbe­stand des Radio-Symphonieorchesters und kontinuierlicher Ausbau des Anteils der ös­terreichischen Fernsehfilme, Serien und Dokumentationen sowie der Kindersendungen in Form von Eigen-, Co- und Auftragsproduktionen des Österreichischen Rundfunks im Gesamtprogramm und Erhöhung des Anteils barrierefrei zugänglicher Sendungen.

Nun ist es nicht so gewesen, dass wir uns bezüglich bestimmter Forderungen an den ORF und seine Rechtsgestaltung enthalten hätten. Wir haben sehr lang und sehr inten-


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