Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 48

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beim BZÖ), der Hörer und Seher, der privaten Betreiber, der kleinen und mittelständi­schen Unternehmen und können es als solcher nicht zulassen, dass in Zeiten der Wirt­schaftskrise, wo alle sparen müssen, der ORF 160 Millionen € taxfrei mit der Zustim­mung der FPÖ bekommt. Da gehen wir nicht mit! Wir sind der Anwalt der Steuerzahler, und wir bleiben der Anwalt der Steuerzahler! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Daher gibt es auch seitens des BZÖ im Sinne der Gebührenzahler keine Zustimmung zu dieser Zweidrittelmaterie. Sie plakatieren: „Unser Geld für unsere Leute!“ – In Wahr­heit haben Sie sich kaufen lassen und erhoffen sich durch Ihre Zustimmung eine positi­vere Berichterstattung für die Wiener Landtagswahl. (Beifall beim BZÖ.) – Das ist die Wahrheit! Das wird Ihnen aber nichts nützen, weil die Menschen dieses Spiel sehr wohl durchschauen werden. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Inhaltlich zum Gesetz, meine Damen und Herren – damit auch Sie zu Hause wissen, was bei diesem Gesetz ursprünglich geplant war und was wir vom BZÖ sicherstellen konnten –: Geplant war, dass über die Medienbehörde der Stiftungsrat als unabhängi­ges Aufsichtsorgan des ORF ausgeschaltet wird und über die Medienbehörde ein To­talzugriff der Regierung, der Regierungsparteien auf den ORF stattfindet und damit die Unabhängigkeit und die Objektivität in der Berichterstattung massiv gefährdet gewesen wären.

Wir vom BZÖ haben diese Ausschaltung des Stiftungsrates verhindern können. (Zwi­schenruf des Abg. Kickl.) Wir haben sichergestellt, dass auch in Zukunft Unabhän­gigkeit, Objektivität und neutrale Berichterstattung im ORF ein Qualitätskriterium blei­ben. (Beifall beim BZÖ. – Ironische Heiterkeit des Abg. Kickl sowie Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Nächster Bereich: Wir haben – im Sinne der privaten Sender, für die wir uns sehr ein­gesetzt haben – eine nähere Definition des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages errei­chen können, weil wir sagen: Wenn es einen öffentlich-rechtlichen Sender gibt, der ge­bührenfinanziert besteht, dann muss es auch einen klaren Programmauftrag geben. (Abg. Neubauer: Aus welcher Bar kommst du?) Er kann nicht Steuergelder kassieren und zugleich Berichterstattung betreiben, als wäre er ein Privatsender. (Beifall beim BZÖ.) Auch hier haben wir vom BZÖ im Sinne der Hörer, der Seher und der Gebühren­zahler zahlreiche Verbesserungen durchsetzen können.

Und wir haben auch – ganz entscheidend! – bei diesen 160 Millionen €, die FPÖ, SPÖ und ÖVP dem ORF taxfrei auf vier Jahre schenken wollten, zumindest sicherstellen können, dass diese 160 Millionen € mit Auflagen und Pflichten für den öffentlich-rechtli­chen Rundfunk versehen sind (ironische Heiterkeit des Abg. Kopf) und dass auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft Prinzipien wie Sparsamkeit und Wirt­schaftlichkeit gelten und der ORF verpflichtet ist, in Zukunft auch ausgeglichen zu bi­lanzieren, damit er langfristig Bestand hat. Auch diesen Erfolg haben wir durchsetzen können. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kopf: Ist dir das nicht peinlich?)

Hauptpunkt – und das ist unsere wesentlichste Errungenschaft, meine Damen und Herren, auch das müssen Sie sich zu Hause vor Augen führen –: Einerseits will man dem ORF 160 Millionen € schenken, auf der anderen Seite hat man versucht, die Lan­desstudios, die das Herz des ORF bilden, vom Landesstudio Vorarlberg bis ins Lan­desstudio Burgenland, und die eine wichtige Komponente in der regionalen Berichter­stattung für die Bevölkerung darstellen, in den wirtschaftlichen Abgrund zu reißen und dafür zu sorgen, dass der wirtschaftliche Betrieb der Landesstudios in Zukunft massiv gefährdet wäre. Das haben wir verhindert: im Sinne der Bundesländer, aber auch im Sinne der Landeshauptleute.

Es ist ja interessant, dass Teile der SPÖ und der ÖVP gegen die eigenen Landes­hauptleute gearbeitet haben. (Abg. Kopf: Nein, es ist um faire Bedingungen für alle ge-


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