gen und Oscar-Teilnahmen haben, wo „Das weiße Band“ eine Unzahl an Preisen bekommen hat. All das würde gefährdet werden, wenn dieser Gesetzesbeschluss nicht zustande kommt.
Wir haben festgelegt, dass das RSO, das Radio-Symphonieorchester, fortzuführen ist, eines der international sehr angesehenen, ganz großen österreichischen Orchester neben den Philharmonikern und den Symphonikern.
Wir haben festgelegt, dass „Rat auf Draht“, sozusagen die Helpline, fortgeführt werden muss, und wir haben unter anderem festgelegt, dass eine Frauenquote von 45 Prozent verankert wird, das heißt, dass es Gleichbehandlung gibt und bei gleichwertiger Qualifikation die Frauen bei Jobbewerbungen im ORF zu bevorzugen sind.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist noch – Klubobmann Kopf hat ihn auch erwähnt –: Wir tragen damit dazu bei und unterstützen, dass sich der ORF auch strukturell an die technischen Veränderungen und an die zukünftigen Herausforderungen anpasst.
Das Ganze haben wir auch noch, ich habe es schon eingangs kurz erwähnt, EU-konform machen müssen: Wir mussten eine Richtlinie umsetzen und vor allem auch den Kompromiss im Beihilfeverfahren einarbeiten – da gab es ein fünf Jahre dauerndes Verfahren mit der Europäischen Kommission, in dem der ORF sozusagen angeklagt war. Wir konnten im letzten Jahr einen Kompromiss herbeiführen und hatten ihn umzusetzen.
Wir sorgen für mehr Transparenz nicht nur durch die Medienbehörde, sondern auch, und das ist auch wichtig für die anderen Medienteilnehmer am österreichischen Medienmarkt, indem bei zukünftigen neuen Projekten, neuen Angeboten des ORF ein sogenannter Public-value-Test durchzuführen ist, also schon davor der Mehrwert für die Bevölkerung einerseits, die Auswirkungen auf den Medienmarkt andererseits geprüft werden und zu berücksichtigen sind, der von der Medienbehörde, die dann neu zu schaffen ist, wenn das Gesetz beschlossen wird, umgesetzt wird.
Wir haben vorgesehen, dass die Generaldirektion ab der nächsten Periode verkleinert wird – das ist ein weiterer Punkt, der sehr intensiv in Diskussion war –, und viele, viele andere kleine Punkte im ORF-Gesetz, die Auswirkungen haben.
Und es wurde auch etwas festgelegt, was die sogenannte duale Rundfunklandschaft fixieren soll, nämlich dass private, einerseits kommerzielle, aber auch nicht-kommerzielle Rundfunkunternehmer, Radioanbieter, Fernsehanbieter auch eine Unterstützung bekommen sollen. Wir haben letztes Jahr erstmals eine Medienförderung für diesen Bereich geschaffen, damals mit 5 Millionen € für die Kommerziellen und 1 Million € für die Nicht-Kommerziellen, und wir sehen in diesem Gesetz vor, dass das bis 2013 jeweils verdreifacht wird, also von 5 auf 15 und von 1 Million € auf 3 Millionen € ausgebaut werden soll. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der für die österreichische Medienlandschaft ebenfalls sehr wesentlich ist.
Ich gebe zu, das ist sehr viel auf einmal. Wir haben jetzt rund eineinhalb Jahre an dem Ganzen gearbeitet, es ist aber letztendlich etwas herausgekommen, was ganz wesentlich und wichtig ist. Gut Ding braucht Weile, könnte man sagen.
Ich möchte jetzt aber noch zwei Anmerkungen zur grünen Fraktion und zum BZÖ machen: Im Ausschuss habe ich mich dafür bedankt, dass es diese konstruktiven Gespräche gegeben hat, die konstruktiven Verhandlungen gegeben hat, und es hat dann sogar einen Fünf-Parteien-Abänderungsantrag gegeben, der auch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen wurde.
Ich möchte nur in Erinnerung rufen und Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Folgendes berücksichtigen sollten: Wenn dieses Gesetz nicht zustande käme, also wenn keine Zweidrittelmehrheit geschafft werden kann, dann würde all das, was ich vorher gesagt habe, gefährdet werden:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite