Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 53

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Es würde die Verpflichtung, diese EU-Vorgaben umzusetzen, nicht erfüllt werden können.

Es würde ein ganz wichtiges identitätsstiftendes österreichisches Unternehmen – es wurde vorher schon als Leitmedium Österreichs bezeichnet –, der ORF, gefährdet wer­den. Wir wissen, wie die Situation vor eineinhalb Jahren war; wir wissen auch, warum wir diese Gebührenrefundierung beschließen.

Und Sie würden all jenen, die durch dieses Gesetz Vorteile haben – den Frauen, den Jungen, den Älteren, jenen, die angewiesen sind, dass der barrierefreie Zugang ausge­baut wird, den Filmschaffenden, den Regisseuren/Regisseurinnen, den Schauspie­lern/Schauspielerinnen, den Produzenten/Produzentinnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ORF, den Musikschaffenden, weil nämlich auch eine Vereinbarung mit den Musikschaffenden abgeschlossen worden ist, den Mitgliedern des Radio-Sympho­nieorchesters, den Hörern, den Sehern, den Lesern –, Sie würden all jenen die Chan­cen nehmen, die durch dieses Gesetz und durch die Auflagen, die der Gebührenre­fundierung gegenüberstehen, eingeräumt werden. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen!

Trotz allem abschließend: Ich möchte mich noch einmal bei allen Klubs bedanken – ich hoffe auch auf Einsicht. Ich würde mich besonders freuen, wenn wir dieses kompli­zierte, demokratiepolitisch wichtige Gesetz einstimmig beschließen könnten!

Ich möchte mich auch bei den Mitarbeitern der Klubs, die sehr viel Arbeit da hineinge­steckt haben, bedanken.

Ich möchte mich insbesondere bei den Mitarbeitern im Verfassungsdienst des Bundes­kanzleramts bedanken, die unzählige Entwürfe geschrieben haben – nicht nur die rund 100 Seiten samt Erläuterungen, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegen – und die auch noch die allerletzten Tage ständig stand-by waren und den Entwurf mitgetragen haben.

Ich möchte mich auch bei den Vertretern des Zeitungsverbandes, beim ORF und bei den Verhandlungsführern, die jetzt diesen Kompromiss herbeigeführt haben, bedanken.

Und ich möchte mich – ich bitte, diese persönliche Anmerkung zu gestatten – auch bei meinem Kollegen Niko Gretzmacher bedanken, der – obwohl er nebenbei Vater wur­de – extrem viel Zeit in dieses Projekt hineingesteckt hat. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Und ich bitte noch einmal um möglichst breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


11.24.34

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Zunächst einmal muss man erwähnen, dass mit diesem ORF-Gesetz ein Schlussstrich unter diese Debatte auf europäischer Ebene gezogen werden konnte, da Österreich auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vollständig umsetzt und damit dieses Verfahren, das seit 2004 angedauert hat, been­det werden kann.

Wir haben nunmehr auch in der Aufsicht einen Quantensprung erreicht, weil wir – und das ist mir als Obmann des Verfassungsausschusses wichtig – eine unabhängige Me­dienbehörde geschaffen haben und diese unabhängige Medienbehörde weisungsfrei und unabhängig die Aufsicht über die Medien – nicht nur über den ORF, sondern auch über alle anderen Medienbetreiber – hat. Und ich glaube, dass auch die Vorgangs­weise des Vorschlags, nämlich Vorschlag der Bundesregierung und dann Bestätigung im Hauptausschuss, eine objektive Auswahl gewährleistet.

 


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