Dafür ist dieses Thema, glaube ich, doch etwas zu schade. Insofern ist es meiner Meinung nach eine nicht uninteressante Diskussion, eine innerparteipolitische Diskussion der FPÖ, aber wir von der SPÖ werden jedenfalls nicht mitmachen. Ich wünsche Ihnen aber für Ihre internen Auseinandersetzungen zukünftig alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Danke für die Unterstützung!)
13.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kollege Jarolim, was Ihnen an Lieblichkeiten zu der Thematik einfallen mag, um Vermutungen, Diskurse, Auseinandersetzungen innerhalb der FPÖ zu unterstellen, ist zwar ein Zeugnis für Ihre lebhafte Phantasie, aber kein Zeugnis für die Realität. Wir stehen geschlossen hinter Martin Graf! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist gefährlich, solche Aussagen!)
Dieser Antrag, auch wenn es vielen nicht gefallen mag, hat mit dem nichts zu tun. Kollege Scheibner, das ist auch keine Grundlage, anderes zu vermuten. Historisch, Kollege Scheibner, warst du in vielfältigster Weise, weitaus mehr als ich in meinem Leben, in politische Mehrheitsbildungen, Diskurse, Dinge involviert als ich. Die Spitze der Legitimität wohnt nicht auf deiner Zunge, möchte ich in diesem Zusammenhang sagen. (Abg. Scheibner: ... Erfahrungen mit solchen Bekenntnissen!)
Die Weisheit des Alters ist noch nicht auf deiner Seite, mehr auf der meinen. (Abg. Scheibner: Aber die Erfahrung!) – Erfahrung ist etwas, was lebensbereichernd und weisheitsbereichernd wirken kann. Aber eigentlich läge mir daran, über den Verfassungsgerichtshof oder ein bisschen auch über den Verwaltungsgerichtshof zu sprechen.
Wahr ist, dass wir erstens natürlich nicht erwartet haben, dass der negative Ausschussbericht heute ins Gegenteil verkehrt würde. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Wichtig ist es aber, dass man dann und wann über interessante Themen spricht, und dass nicht Grabesruhe zum Beispiel über die höchsten Organe der Republik herrschen soll.
Wahr ist ferner – und das als kleine Erinnerung zur Zeitgeschichte –, dass Österreich auch stolz sein kann, denn Österreich ist das erste Land, das einen Verfassungsgerichtshof eingeführt hat. Das heißt, die österreichische rechtsgeschichtliche Tradition ist hier einwandfrei, und es ist auch lagerübergreifend immer gelungen, die Qualität der höchstgerichtlichen, verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu sichern.
Aber wahr ist auch, dass wir, in unterschiedlicher Dimension, eben lange Verfahrensdauern haben, und dieser Diskussionsbeitrag dient dazu, über mögliche Beschleunigungsmodelle zu reflektieren.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, daran zu erinnern – und hoffentlich mit positivem Reflex, denn das ist völlig farbenunabhängig –, dass wir einen Antrag eingebracht haben, der im Verfassungsausschuss ist, die Änderung des § 83 Verwaltungsgerichtshofgesetz vorzunehmen. Bekanntermaßen hat nämlich der Verwaltungsgerichtshof rein kassatorische Funktionen, und es gibt zahllose Fälle, wo der Sachverhalt völlig abgeklärt ist und der Verwaltungsgerichtshof mit demselben Verfahrensaufwand unter einem, so wie es der Oberste Gerichtshof macht: aufheben oder ändern, den Spruch ändern könnte.
Durch den jetzigen Rechtszustand ist der Verwaltungsgerichtshof gezwungen, einfach zu kassieren, wenn er aufheben möchte, und die Sache wieder an die unteren Instanzen zu verweisen, was selbstverständlich einen Mehraufwand im Verfahren bedeutet.
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