Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 91

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Ich ersuche, den geneigten Blick auf diese Materie zu richten. Das ist, ich wiederhole mich, völlig farbenunabhängig und ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Verwaltungs­reform. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.22.06

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel dieser Entschlie­ßung, Verfahrensbeschleunigung und Verkürzung der Verfahren, klingt ja vielleicht fürs Erste ganz nett und gut gemeint, und Kollege Fichtenbauer hat ja auch gesagt, wir soll­ten unseren Blick auf dieses Thema fokussieren.

Die wahren Hintergründe erkennt man aber erst bei näherem Hinsehen, denn da geht es nicht nur um die Verkürzung der Verfahrensdauer, sondern da geht es in Wirklich­keit um die Absetzung des Präsidenten durch politisch motivierte Organe, und ich den­ke, das kann nicht wirklich in unserem Sinn sein.

Es soll hier nicht der Rechtsschutz gestärkt werden, erkennt man, wenn man es sich genauer anschaut, sondern Sie von der FPÖ wollen viel mehr an parteipolitischem Zu­griff auf die Tätigkeiten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs als Richter. Und aus den unabhängigen Hütern der Verfassung soll eben dann auf Zuruf ein funktionie­rendes Parteiorgan werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Weinzinger: Wir wol­len diesen Unsinn abschaffen, dass das parteipolitisch besetzt wird! Sie stehen zu die­sem Unsinn und werfen das uns vor! Das ist ja unglaublich!)

Ich bin, wie schon gesagt, der Meinung, das sollte nicht in einem Zug mit der Verfah­rensdauer diskutiert werden. Es steht dezidiert drinnen, und daher verstehe ich nicht, dass Sie da jetzt eine gekünstelte Aufgeregtheit vorspielen. Es ist ein Antrag, der hier vorliegt, und daher kann ich nicht sagen, fokussieren wir den Blick auf das eine und vergessen wir dabei das andere. Das sind Kernelemente dieses Antrags, daher sind sie auch von uns im Gesamten zu sehen und zu behandeln:

Und was die durchschnittliche Erledigungsdauer von acht Monaten betrifft, so ist das im internationalen Vergleich eine sehr positive Bewertung, und man muss auch dazu sagen, jede fixe Beschränkung auf sechs Monate würde die Rechte und Möglichkeiten auf Parteiengehör enorm einschränken und damit die objektive Arbeit gefährden.

Zusammenfassend kann man sagen: Passt der FPÖ eine Entscheidung des Verfas­sungsgerichtshofs nicht, dann gibt es eben großen Widerstand und will man den Präsi­denten absetzen. Man braucht ja nur die APA-Aussendung von gestern zu lesen, was den Vertrag von Lissabon betrifft. Diese Aussendung spricht Bände, ist mehr als plaka­tiv, und daher ist die Vordergründigkeit dieses Antrags leicht zu erkennen und ist dieser Antrag von unserer Seite klar abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Parteiengehör beim Höchstgerichtshof?!)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.24.39

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ha­ben diesen Antrag abgelehnt und werden ihn auch heute ablehnen, wiewohl wir einen Teil des Antrags oder einen Teil der Analyse ja teilen, aber nicht nur wir, sondern wahr­scheinlich alle. Wir beraten im Ausschuss regelmäßig darüber, dass die Höchstgerich-


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