Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 93

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eine Regelung schaffen zu wollen, wo die Politik die Person, die sie kontrolliert, abset­zen kann, wenn diese sich politisch äußert. Niemand kann uns erklären, was diese po­litische Äußerung denn tatsächlich dann sein soll. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie beschnei­den die Grundrechte!)

In diesem Sinne werden wir diesen Antrag ablehnen, und lassen Sie mich das auch noch einmal zum Anlass nehmen, um zu sagen: Ein Dritter Nationalratspräsident Martin Graf ist für dieses Land unerträglich! (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.29.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen meiner Vorrednerin haben gezeigt, dass man bei der Beurteilung oberster Organe des Staates hier sehr unterschiedlich argumentiert. Allerdings muss ich Ihnen denselben Vorwurf auch bezüglich dieses Antrages der FPÖ machen, denn, Frau Kollegin Musiol, Sie begründen Ihre Ablehnung des FPÖ-Begehrens damit, dass es skurril sei, dass man ein hohes Staatsorgan – in diesem Fall der Rechtsprechung, den obersten Verfassungsrichter – nicht aus politischen Gründen abwählen können soll.

Im selben Moment sagen Sie aber, dass eines der höchsten Staatsorgane, noch über dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, nämlich ein Präsident des Nationalra­tes sehr wohl aus politischen beziehungsweise parteipolitischen Gründen abgewählt können werden soll. Das ist doch wirklich ein Widerspruch in sich!

Sie müssen sich wieder einmal den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie Demokratie aus Ihrer grünen ideologischen Brille heraus sehen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dürfen sich aber nicht nach der Ideologie orientieren, sondern haben einen objektiven Standard, einen objektiven Maßstab anzusetzen. Sonst ist es nicht Demokratie, son­dern Diktatur, Frau Kollegin Musiol. Da können wir Ihnen sicherlich nicht zustimmen.

Wir lehnen diesen Antrag aus genau diesem Grund ab. Wir sind gegen eine Abwahl eines Höchstrichters aus politischen Gründen, genauso wie wir gegen die Abwahl eines Parlamentspräsidenten aus politischen Gründen sind, ganz konsequent! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.) Deshalb können wir diesem Antrag auch nicht die Zustimmung geben.

Vielleicht war das jetzt eine Ankündigung für ein anderes Abstimmungsverhalten, eine Veränderung des Antrags hatten wir ja im Ausschuss auch schon überlegt. Eine Be­schleunigung der Verfahren vor dem VfGH wäre sicherlich sinnvoll, wird aber wahr­scheinlich nicht so gehen, wie es im Antrag steht. Im Redebeitrag haben Sie das ja re­lativiert, aber im Antrag steht es: Höchstens sechs Monate sollen die Verfahren dauern dürfen. Das wird schwierig sein. Wir kennen ja die Statistiken.

Wir sollten aber versuchen, die missbräuchliche Anrufung des Verfassungsgerichtshofs zumindest zu reduzieren. Auch die Verfassungsrichter klagen uns ihr Leid darüber, dass gerade bei Asylrechtssachen auch in offensichtlich aussichtslosen Fällen von der gestern schon diskutierten Gruppe, von gut verdienenden Anwälten, Beratern und Betreuern alles unternommen wird, um die Verfahren trotzdem zu verlängern und die­se Fälle noch vor den VfGH zu bringen. Damit werden Verfahren jener Bürger und Ins­titutionen, die wirklich eine Verfassungsfrage geklärt haben wollen, auf die lange Bank geschoben.

Da ist sicherlich Überlegungsbedarf gegeben. Aber apodiktisch zu sagen, es darf nicht länger als sechs Monate dauern, ist schwierig. Deshalb werden wir diesem Antrag der Freiheitlichen unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall beim BZÖ.)

13.32

 


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