Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 95

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In diesem ersten Punkt geht es um die Fortführung der teilzentralen Matura, auch für die berufsbildenden höheren Schulen. Wir haben dem nicht zugestimmt, weil wir ge­nauso wie bei der AHS in einem besonderen Punkt glauben, dass das nicht zielführend ist. Es geht in erster Linie um die Frage der mündlichen Ablegung der Reifeprüfung.

Hier soll dieses neue System schon wie bei der AHS sein. Es gibt zwei Gebiete, aus denen man je eine Frage ziehen kann. Unserer Ansicht nach hat das – ich möchte es vielleicht ein bisschen überspitzt formulieren – eher den Charakter einer Lotterie. Wir glauben, dass die schriftliche Prüfung als zentrales Element einen gewissen Standard haben und das Niveau natürlich heben soll. Das ist unsere Intention.

Dass die Gefahr besteht, die wir auch sehen, dass nämlich das Niveau nach unten geht, zeigen bereits die ersten Reaktionen mancher Lehrer, die diese teilzentrale Matu­ra auch im Bereich der AHS im Schulversuch durchgeführt haben. Diese Angst besteht aber auch bei den Regierungsparteien. Sonst könnte man sich nicht den Entschlie­ßungsantrag erklären, den die Regierungsparteien hier einbringen werden, den wir auch unterstützen werden, um das Niveau zu halten.

Wir glauben, dass speziell die mündliche Prüfung als Gutachten des Klassenlehrers, der einen Schüler oft durch mehrere Jahre geführt hat, besser ist. Wir glauben, dass die bisherige Art der Fragestellung besser ist – wo man nämlich drei Fragen aus dem Gebiet bekommen kann. So kann ein erfahrener und guter Lehrer seine Schüler zu einer höheren und besseren Leistung hinführen.

So ein Lehrer weiß genau, ob der Schüler nichts gelernt hat oder nur gerade ein „Black­out“ hat, das muss einem Pädagogen nach wie vor überlassen bleiben. Wir wollen daher nicht, dass das so erfolgt.

Weil Kritik gekommen ist: Wir bringen folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Der § 34 (3) lautet:

„(3) Die Hauptprüfung besteht aus

einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau mit Abschlusscharakter, an BHS Diplomarbeiten),

einer Klausurprüfung, die schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeiten und allfällige mündliche Kompensationsprüfungen umfasst, und

einer mündlichen Prüfung, die mündliche Teilprüfungen umfasst.““

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Ich ersuche um Zustimmung für diesen Abänderungsantrag. Diese Anregung ist ge­kommen von Fachleuten aus den HTLs und ähnlichen anderen berufsbildenden höhe­ren Schulen, damit das auch eine gewisse internationale Vergleichbarkeit hat. Es ist dieselbe Intention, die an sich der Entschließungsantrag der Regierungsparteien be­trifft, um die Qualität des Abschlusses unserer guten berufsbildenden höheren Schu­len, um die uns wirklich die Welt beneidet, zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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