Abänderungsantrag
des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
eingebracht in der 70. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte über 763 d.B. Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (714 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Gewichtige Stimmen aus dem Bereich der Berufsbildenden Höheren Schulen weisen darauf hin, dass die Bezeichnung "Diplomarbeiten" für die BHS Abschlussarbeiten unverzichtbar ist. Dem soll mit der vorgeschlagenen Änderung Rechnung getragen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (714 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Der § 34 (3) lautet:
„(3) Die Hauptprüfung besteht aus einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau mit Abschlusscharakter, an BHS Diplomarbeiten), einer Klausurprüfung, die schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeiten und allfällige mündliche Kompensationsprüfungen umfasst, und einer mündlichen Prüfung, die mündliche Teilprüfungen umfasst.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon viel über die in den vergangenen Jahren erfolgten Aktivitäten in der Bildungspolitik gesprochen worden.
Wir haben gesehen – wobei das auch die Redebeiträge und auch die Art der Beschlussfassung der heute vorliegenden Gesetze bestätigen –, dass eigentlich breite Einstimmigkeit über die Richtigkeit des Weges herrscht, der eingeschlagen wurde, um unser Bildungssystem, unsere Schulen voranzubringen, international besser vergleichbar und wettbewerbsfähiger zu machen.
Ein wichtiger Bereich dabei ist jener, der hier heute behandelt wird: die Fortsetzung des von Anbeginn ganz zielstrebig verfolgten Weges der Ministerin in Richtung Verlässlichkeit der Schule, in Richtung Vergleichbarkeit der Schulen mit den Bildungsstandards und dann eben auch mit der neuen teilzentralen Matura. Diese soll jetzt auf die BHS ausgeweitet werden. Ich meine, das ist richtig und gut so.
Das wird nicht nur weiter das Niveau heben und damit auch zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten, sowohl für die betroffenen Schüler als auch für Lehrer und Schulen bringen. Es ist auch ein wichtiger Meilenstein, wenn wir davon reden – und eigentlich haben sich alle dazu bekannt –, den Schulen mehr Verantwortung, sprich mehr Autonomie zu geben.
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