Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 102

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Was wir auch kritisieren – das habe ich schon im Ausschuss gesagt –, ist, dass der Dialog und der Informationsfluss in der Vorbereitung mit jenen, die mit diesen neuen Mo­dellen der Matura arbeiten sollen und arbeiten müssen, eher zurückhaltend und aus un­serer Sicht unzureichend gewesen sind.

Eine dritte Kritik möchte ich noch anbringen; sie betrifft die Schulen des humanbe­ruflichen Schulwesens. Hier sind vor allem die Fachvorstände und Fachvorständinnen, die Abteilungsleiter des fachpraktischen Unterrichtes ganz wichtige, kompetente Be­treuer für Schülerinnen und Schüler, wenn es darum geht, Berufsberechtigungen zu er­werben. Bisher war es so, dass diese Fachvorstände und Fachvorständinnen auto­matisch Mitglied der Prüfungskommission gewesen sind, weil sie natürlich ihre fachli­che Argumentation einbringen und weil ihre Stimme auch wichtig ist.

In der neuen Zusammensetzung der Prüfungskommission können jetzt Fachvorstände zwar Vorsitzende der Prüfungskommission bei der Vorprüfung sein, aber sie sind nicht mehr automatisch in der Prüfungskommission drinnen. Ich glaube, es wäre besser für das Gesamte, wenn sie automatisch in der Prüfungskommission drinnen wären. Es geht nicht darum, ob Vorsitz: ja oder nein?, das ist eigentlich zweitrangig. Sie sollen ihr Wort erheben können, wenn es darum geht, ihr fachliches Urteil auch bei den einzelnen Prüfungen abzugeben.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, Regierungsvorlage 714 der Beilagen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

In Ziffer 7. § 35 Abs. 2 lautet Ziffer 4:

„der Fachvorstand/die Fachvorständin oder der/die Werkstättenleiter/in in berufbilden­den mittleren und höheren Schulen bei Klausurprüfungen mit praktischen Anteilen bei der Vorprüfung und der Hauptprüfung“

Ziffer 4 wird zur neuen Ziffer 5, und Ziffer 5 wird zu Ziffer 6.

*****

Wir werden bei der Abstimmung heute dahin gehend getrennte Abstimmung ver­langen.

Zusammenfassend: Die Richtung stimmt! Die Richtung stimmt vor allem, wenn das Ni­veau in Zukunft nicht sinkt, wenn es keinen Qualitätsverlust gibt, denn wir müssen letztendlich, auch was die Prüfungen anbelangt, auf den Strukturwandel in der Arbeits- und Berufswelt Rücksicht nehmen. Da kommt es zwar sehr darauf an, hervorragendes Fachwissen zu haben, theoretisches und praktisches Fachwissen, aber es sind auch Dinge wie Eigeninitiative, Flexibilität und Kompetenz in vielen Bereichen gefragt. Wenn das mit integriert ist, dann ist es, denke ich, ein guter Weg. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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