Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 106

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Amon MBA, Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Absicherung der Qualität der teilzentralen Elemente der Reifeprüfung eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (714 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulun­terrichtsgesetz geändert wird (763 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP)

Die Österreichische Reifeprüfung stellt für österreichische Schülerinnen und Schüler in vielerlei Hinsicht einen wichtigen, international anerkannten Qualifikationsnachweis dar. Vor allem die erworbenen Berufsberechtigungen der Absolventinnen und Absolventen erfahren international eine hohe Anerkennung und sind für die weitere Laufbahn der Absolventinnen und Absolventen entscheidend.

Durch die Einführung der Reifeprüfung mit teilzentralen Elementen im Schuljahr 2013/2014 an den AHS und folgend im Schuljahr 2014/2015 an den BHS werden alle Schülerinnen und Schüler eine selbständige, außerhalb der Unterrichtszeit zu erstel­lende abschließende Arbeit verfassen. Diese stellt eine Neuerung dar, da bisher die Fachbereichsarbeit an den AHS nicht verpflichtend war, während an den BHS die „Pro­jekt- bzw. Diplomarbeiten“ die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Schule bilden, bereits bisher verpflichtend praxisnahes und selbständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler erforderte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, im Zuge der Ein­führung der Reifeprüfung mit teilzentralen Elementen ab dem Schuljahr 2013/2014 an den AHS und ein Jahr danach folgend an den BHS sicherzustellen, dass die hohe Qualität der Reifeprüfung sowie die der selbständig zu verfassenden abschließenden Arbeiten weiterhin gewährleistet bleibt und es auch im Bereich der europäischen sowie internationalen Anerkennung der Abschlüsse zu keinen Verschlechterungen für die Ab­solventinnen und Absolventen kommt“.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Corto­lezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.01

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die neue Reifeprüfung an den AHS soll mehr Qualität und Vergleichbarkeit bringen. Heute haben wir in der Gesetzesvorla­ge auch die Erweiterung auf die Diplom- und Reifeprüfung der berufsbildenden höhe­ren Schulen. Drei Schlüsselwörter sind mir und uns besonders wichtig in diesem Zusam­menhang: kompetenzorientiert, teilzentral und Reifeprüfung zur Feststellung der Hoch­schulreife.

 


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