Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 113

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14.38.23

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte jetzt noch folgenden Abänderungsantrag der Kollegen Jarmer, Haubner, Rosenkranz formal einbringen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1. In Z 1 wird im § 14 Abs. 2 folgender zweiter Satz hinzugefügt: ‚Die Unterrichtsmittel müssen auch in barrierefreier Form vorliegen beziehungsweise durch barrierefreie Materialien ergänzt werden, um den Bildungszugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.‘

2. In Z 7 wird nach § 37 Abs. 3 folgender neuer Abs. 4 eingefügt: ‚4. Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung für SchülerInnen mit Behinderungen besondere Prüfungsvoraussetzungen zu erlassen, die eine vollwertige Reifeprüfung entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen ermöglichen.‘ Die bisherigen Absätze 4 und 5 erhalten die Bezeichnungen 5 und 6.“

*****

Danke.

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jarmer, Haubner, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

eingebracht im Zuge der Debatte über 763 d.B. Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (714 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichts­gesetz geändert wird

ad 1) Unterrichtsmittel sind nach wie vor nicht ausreichend in barrierefreier Form ver­fügbar. Es fehlen etwa Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige auf DVD sowie er­gänzende Hörtexte für Menschen mit Sehbehinderungen.

ad 2) Derzeit gibt es für SchülerInnen mit Behinderungen nur unzureichende Möglich­keiten die Reifeprüfung entsprechend ihrer besonderen Bedürfnisse abzulegen. Damit SchülerInnen mit Behinderungen in Zukunft gleichwertige Reifeprüfungen ablegen kön­nen müssen entsprechende Leistungskataloge und Hilfsmittel definiert werden. Dies betrifft insbesondere Alternativaufgaben für SchülerInnen mit Hörbeeinträchtigungen in den mündlichen Prüfungsteilen und bei Hörverständnisübungen, die Bereitstellung von GebärdendolmetscherInnen bei den Prüfungen, die Zulassung der österreichischen Gebärdensprache als Prüfungssprache, die Verwendung der amerikanischen Gebär­densprache in Prüfungen auf Englisch, die Bereitstellung von Computern für die grafi­schen Aufgaben für SchülerInnen mit Sehbehinderungen, zusätzliche Arbeitszeit für SchülerInnen mit feinmotorischen Einschränkungen, die Möglichkeit der Nutzung von Computern für die Erstellung schriftlicher Aufgaben usw.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (714 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Schulun­terrichtsgesetz geändert wird wie folgt geändert:

 


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