1. In Z 1 wird im §14 Abs. 2 folgender zweiter Satz hinzugefügt: „Die Unterrichtsmittel müssen auch in barrierefreier Form vorliegen bzw. durch barrierefreie Materialien ergänzt werden, um den Bildungszugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“
2. In Z 7 wird nach § 37 Absatz 3 folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung für SchülerInnen mit Behinderungen besondere Prüfungsvoraussetzungen zu erlassen, die eine vollwertige Reifeprüfung entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen ermöglichen.“
Die bisherigen Absätze (4) und (5) erhalten die Bezeichnungen (5) und (6)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 714 der Beilagen.
Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Zusatzantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen,
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Ursula Haubner, Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen sowie
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Ursula Haubner, Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Z 1 bezieht.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage. Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 7 § 34 Abs. 3 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der in Z 7 § 35 Abs. 2 die Einfügung einer neuen Z 4 und die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnung zum Inhalt hat.
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
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