Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 124

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Zudem werden hervorragende Voraussetzungen für einen leistungsfähigen und zu­kunftsträchtigen Personen- und Güterverkehr auf der umweltfreundlichen Bahn ge­schaffen, wovon die Pendler und die regionale Wirtschaft profitieren, da massive Fahr­zeitverkürzungen und attraktivere Taktfahrpläne dadurch ermöglicht werden.

Laut einer Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2002 kann mit dem Gesamtinvestitionsvolumen der Koralmbahn über das Achtfache an volkswirt­schaftlichen Effekten erzielt werden. Das entspricht bis zu 45.000 Arbeitsplätzen über die gesamte Projektdauer.

Bereits seit dem Jahr 2001 laufen die Arbeiten an der Koralmbahn auf Hochtouren. Seit Ende 2008 wird am ersten Abschnitt des knapp 33 km langen Koralmtunnels, dem Herzstück der Koralmbahn, gebaut. Das Gesamtinvestitionsvolumen für diese Neubau­strecke beträgt rund 5,2 Mrd. Euro. Rund ein Fünftel der Investitionen, nämlich 1,1 Mrd. Euro, sind bereits investiert. Mehr als die Hälfte der 130 km langen Neubaustrecke ist in Bau bzw. sogar schon fertig gestellt.

Die Realisierungsvoraussetzungen für die Koralmbahn wurden am 15. Dezember 2004 in einem Vertrag zwischen der Republik Österreich, den Bundesländern Kärnten und Steiermark und den Österreichischen Bundesbahnen detailliert festgelegt. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Österreichischen Bundesbahnen und der Bund, die verkehrswirksame Durchbindung der Koralmbahn im vertragsgegenständlichen Um­fang bis 2018 sicherzustellen.

Gemäß abgeschlossenen Koralmbahn-Vertrag leisten die beiden Bundesländer Steier­mark und Kärnten im Sinne des § 44 des Bundesbahngesetzes in den Jahren 2008
bis 2025 jeweils einen pauschalierten Kostenbeitrag in der Höhe von 140 Mio. Euro in achtzehn gleich bleibenden Jahresraten in der Höhe von jeweils 7,78 Mio. Euro ab dem Jahr 2008, die jeweils zum 1. Juli von den ÖBB fällig gestellt werden und binnen acht Wo­chen nach Fälligkeit zu begleichen sind.

Von den Beitragsleistungen der Länder werden die Kosten für den nahverkehrsgerech­ten Ausbau der Bahnanlagen und die Kosten für die vorzeitige Errichtung des Haupt­stückes der Koralmbahn, nämlich des Koralmtunnels, erfasst. Damit wird die vorzeitige Fertigstellung der gesamten Koralmbahn durch die Beiträge der Länder ermöglicht.

Bereits am Planungsbeginn der Koralmbahn wurde von den Bundesländern Steiermark und Kärnten ein pauschaler Kostenbeitrag zu den generellen Planungen in der Höhe von jeweils ATS 5 Mio. geleistet.

2006 wurde vom Ministerrat der Beschluss zum vorgezogenen Bau des neuen Koralm­tunnels zwischen Graz und Klagenfurt nochmals bekräftigt. Verkehrsminister Gorbach hob dabei die Bedeutung des Koralmprojekts aus regionaler- und volkswirtschaftlicher Sicht und als internationaler Verkehrsweg hervor.

Weiters wurde am 5. Juli 2007 in der 28. Sitzung des Nationalrates ein von vier Partei­en unterstützter Antrag betreffend Errichtung der Koralmbahn mehrheitlich beschlos­sen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, ebenso wie die anderen Vertragsparteien, auf Basis des Ministerratsvortrages vom 5. 12. 2006, alle notwendigen Schritte zu setzen und Voraussetzungen zu schaffen, um eine ver­tragskonforme Umsetzung des Projektes sicher zu stellen.“

2008 stellte auch Verkehrsminister Faymann in einer Pressemeldung (OTS v. 31. Ju-
li 2008) fest: „Die Finanzierung des Koralmtunnels ist wie bisher gesichert und unter­liegt auch keiner Änderung.“

Doch Anfang 2009 wurde im Zuge der Wirtschaftkrise und der Finanzsituation der ÖBB zunehmend in Medien berichtet, dass das Jahrhundert-Projekt Koralmbahn verscho-


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