Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 175

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17.56.18

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich in meinem Redebeitrag Punkt 7 der Tagesordnung, nämlich der Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes.

Die Berufsreifeprüfung ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer tatsächlichen Um­setzung des Schlagwortes „lebenslanges Lernen“. Angesichts eines Arbeitsmarktes, der sich immer schneller ändert und neue Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen stellt, muss die Möglichkeit geschaffen werden, sich jederzeit beruflich neu orientieren zu können, und dafür ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich.

Eine Änderung, über die wir heute sprechen, betrifft die Erweiterung des Kreises von Personen, die im Rahmen der Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung unterrichten dürfen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem auch die E 2b-Beamten wie etwa Polizisten. Jene Polizisten, die nun unter gewissen Umständen unterrichten dürfen, werden in der geltenden Regelung zur Berufsreifeprüfung jedoch aus unverständlichen Gründen in einem wichtigen Bereich deutlich schlechter gestellt als andere Berufsgruppen wie et­wa Krankenschwestern, Keramiker, Pflasterer oder Orgelbauer. Während diese Berufs­gruppen die schriftliche beziehungsweise mündliche Fachbereichsprüfung aus ihrem Berufsfeld nicht ablegen müssen, sondern aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung ange­rechnet bekommen, ist das bei Polizisten nicht der Fall.

Das Innenministerium hat sich im Mai 2009 an das Unterrichtsministerium gewandt und um die Anrechnung dieses Fachbereiches ersucht. Am 1. April 2010, also ein Jahr spä­ter, kam von der Frau Ministerin die Antwort. Sie sagt, dass das nicht geht, weil die Ausbildungsinhalte nicht ausreichend sind, um als Fachbereich anerkannt zu werden. – Es fragen sich nicht nur die österreichischen Polizisten, ob das ernst gemeint sein kann, das hieße dann nämlich, die Ausbildung unserer Polizisten ist nicht so gut wie die eines Keramikers, eines Orgelbauers oder eines Pflasterers. Das kann es wohl nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sollte meines Erachtens im Unterrichtsministerium noch einmal darüber nachdenken, ob man nicht doch auch den Fachbereich hier anrechnen und so den Polizisten die Fachbereichsprüfung, den vier­ten Teil dieser Berufsreifeprüfung, ersparen kann.

An dieser Stelle darf ich noch daran erinnern, dass die Frau Ministerin ganz einfach, nämlich per Verordnung, diese Ungerechtigkeit gegenüber Polizisten abstellen kann. Ich bitte Sie, Frau Bundesminister, dies auch zu tun! – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


17.59.14

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte auf ein paar weitere Bestandteile dieses – man kann es durchaus so nennen – Bildungspaketes eingehen. Da Herr Kollege Walser zu Beginn der Debatte gesagt hat, man möge Bildungsdebatten in Zukunft ideologiefrei führen, er hingegen ausschließlich ein Plädoyer für die Neue Mittelschule gehalten hat, möchte ich umso mehr betonen, dass dieses Bildungspaket durch die vielen Maßnahmen, die wir ergreifen, zeigt, dass in der Bildungspolitik sehr wohl sehr viel weitergehen kann und sehr viele gute Dinge umgesetzt werden, abseits der Neuen Mittelschule, und das möchte ich hier auch in den Vordergrund rücken.

So zum Beispiel die Modularisierung der Abendschulen. Es geht vor allem für Berufstä­tige darum, eine Flexibilität für die Ausbildung und vor allem auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich zu machen. Das beinhaltet ein paar Änderungen, so zum Beispiel das Aufheben von Klassenverbänden, die Neuordnung der Organisationsstruk-


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