Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 176

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tur, es gibt keine Klassenvorstände mehr, sondern Studienkoordinatoren, und das be­darf natürlich auch einer Umstellung des EDV-Systems. Letztendlich wird es an 33 Abend­schulen, die sich bereits jetzt gemeldet haben, ein Jahr vor Einführung in das Regel­schulwesen möglich sein, das auszuprobieren. Es muss eine neue Software entwickelt werden, es muss die Beratung für Studierende meiner Meinung nach sichergestellt werden – all das wird vom Ministerium derzeit in Angriff genommen und, wie ich glau­be, auch zeitgerecht zur Verfügung stehen. Es soll gewährleistet sein, dass 80 Schul­standorte bis zur Einführung in das Regelschulwesen auch einen ordentlichen Betrieb anbieten können.

Ein zweiter Punkt, der vor allem uns von der ÖVP sehr wichtig war, ist die Fortführung von Sprachförderkursen. Eine Studie hat gezeigt, dass sich diese Sprachförderkurse bewährt haben. Wir haben sie eingeführt in den Pflichtschulen und wollen sie jetzt auch ausweiten auf die AHS; berufsbildende mittlere Schulen waren ja bisher schon mit ein­bezogen, ebenso Berufsschulen. Wir verlängern das Angebot nun auf weitere zwei Jahre, dehnen es aus. Ich denke, dass es hierbei nicht nur um den Erwerb von sprach­lichen Kompetenzen geht, was sehr wichtig ist, sondern dies stellt auch eine Maßnah­me zur sozialen Integration dar. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein drittes Paket, das durchaus sehr wichtig ist, worauf ich eingehen möchte, sind die Pädagogischen Hochschulen beziehungsweise die Notwendigkeit, hier auch eine An­passung möglich zu machen, was den Bologna-Prozess betrifft. Wie Sie wissen, schließen Studien jetzt mit Bachelor, Master und PhD ab. Wir haben eine Novelle zum Hochschulgesetz vorgelegt, damit Studierende, die an der Pädagogischen Hochschule weiterstudieren wollen, auch die Möglichkeit dazu haben. Es ist gewährleistet, dass man sich von der Pädagogischen Akademie aus upgraden kann auf einen Bachelor. – Eine gute Maßnahme, denke ich, die auch im Sinne des Bologna-Prozesses ist, der wiederum ein eigenes Kapitel für sich ist, neu zu besprechen beziehungsweise weiter fortzuführen und zu verbessern ist, was wir ja auch tun.

In diesem Zusammenhang darf ich auf die Einführung eines Datenverbundes für Päda­gogische Hochschulen verweisen. Auch das ist ein Teil dieses Bildungspaketes.

Es gibt noch einige Punkte, die ich jetzt anführen könnte, aber das werden die nachfol­genden Rednerinnen und Redner noch tun. Um es auf den Punkt zu bringen: Im Bil­dungsbereich ist heute viel zu besprechen, viel zu beschließen, und das zeigt, dass wir auf einem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


18.03.49

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ein weiteres Ka­pitel in der Geschichte des Bildungsdokumentationsgesetzes wird heute geschrieben, und es soll nicht unerwähnt bleiben, dass hier datenschutzrechtliche Maßnahmen ge­setzt werden, die wir seit Jahren kritisiert haben und die eigentlich keine Verbesserungen bringen.

Ich erinnere daran, dass eigentlich seit Beginn dieser Maßnahme, bei der es darum geht, Bildungsdaten zu erheben – wogegen wir grundsätzlich nichts haben, auch um Längsvergleiche machen zu können –, immer wieder die Idee aufgetaucht ist und um­gesetzt wurde, das doch sinnvollerweise gleich mit der Sozialversicherungsnummer zu machen, weil es einfach ist, wenn man auf eine Datengrundlage alle möglichen Daten speichern kann, die zwar nichts mit der Sozialversicherung zu tun haben, sondern in diesem Fall eben mit Bildungsdaten. Durch Datenverknüpfungen können dann aber ent­sprechende Probleme auftauchen.

 


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