Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 177

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Am Anfang war es noch so, dass die Eltern verpflichtet worden sind, die Nummer be­kannt zu geben. Wenn sie das nicht getan haben, sollte eigentlich ein Verfahren einge­leitet werden, damit die Nummer bekannt gegeben wird. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir das ausgeschaltet haben und die Träger auch gleich direkt auf die Daten zu­greifen können und sozusagen auch die Eltern ausgeschaltet werden, wenn man ein­mal einen Bescheid möchte, um zu klären, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist.

Es gibt einen Gegenvorschlag, der auch seit Jahren auf dem Tisch liegt, nämlich ein klares eigenes Kennzeichen für Bildungsdaten, ein Personenkennzeichen, das eben nicht die Sozialversicherungsnummer darstellt und auf dem man einfach Bildungsdaten erheben kann.

Originellerweise geht es bei dem Gesetzesantrag jetzt darum, dass das auch die Unis betreffen soll. Dort macht man jetzt beides, wenn man die Anlagen anschaut. Dort hat man jetzt ein eigenes Kennzeichen und die Sozialversicherungsnummer. Wir finden, dass endlich auch der Empfehlung des Datenschutzrates Rechnung getragen werden sollte, der nämlich gemeint hat, dass es bedauerlich ist, dass weiter die Sozialversiche­rungsnummer verwendet wird. Aus der Sicht des Datenschutzrates – ich zitiere – wäre die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen anstelle der Sozial­versicherung zu bevorzugen. Das ignoriert das Ministerium nach wie vor, die Sozialver­sicherungsnummer bleibt dabei.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens für die Bildungsdokumentation

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem National­rat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer bereichsspezifischen Personenkennzahl für die Bildungsdokumentation im Sinne der „Untersuchung von Alter­nativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ vorsieht. Gleich­zeitig soll auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzei­chen verzichtet werden.

*****

Das wäre ein Schritt, den Datenschutz in Österreich endlich ernster zu nehmen, um die Verknüpfung von Daten zu verhindern und um zu verhindern, dass Bildungsdaten über sehr lange Zeiträume gespeichert werden und bei all den Datenmissbräuchen, von denen wir in letzter Zeit erfahren haben, möglicherweise auch in die falschen Hände kommen.

Frau Ministerin, setzen Sie ein Zeichen und legen Sie diesen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vor! (Beifall bei den Grünen.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens für die Bildungsdokumentation

 


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