Am Anfang war es noch so, dass die Eltern verpflichtet worden sind, die Nummer bekannt zu geben. Wenn sie das nicht getan haben, sollte eigentlich ein Verfahren eingeleitet werden, damit die Nummer bekannt gegeben wird. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir das ausgeschaltet haben und die Träger auch gleich direkt auf die Daten zugreifen können und sozusagen auch die Eltern ausgeschaltet werden, wenn man einmal einen Bescheid möchte, um zu klären, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist.
Es gibt einen Gegenvorschlag, der auch seit Jahren auf dem Tisch liegt, nämlich ein klares eigenes Kennzeichen für Bildungsdaten, ein Personenkennzeichen, das eben nicht die Sozialversicherungsnummer darstellt und auf dem man einfach Bildungsdaten erheben kann.
Originellerweise geht es bei dem Gesetzesantrag jetzt darum, dass das auch die Unis betreffen soll. Dort macht man jetzt beides, wenn man die Anlagen anschaut. Dort hat man jetzt ein eigenes Kennzeichen und die Sozialversicherungsnummer. Wir finden, dass endlich auch der Empfehlung des Datenschutzrates Rechnung getragen werden sollte, der nämlich gemeint hat, dass es bedauerlich ist, dass weiter die Sozialversicherungsnummer verwendet wird. Aus der Sicht des Datenschutzrates – ich zitiere – wäre die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen anstelle der Sozialversicherung zu bevorzugen. Das ignoriert das Ministerium nach wie vor, die Sozialversicherungsnummer bleibt dabei.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens für die Bildungsdokumentation
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer bereichsspezifischen Personenkennzahl für die Bildungsdokumentation im Sinne der „Untersuchung von Alternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ vorsieht. Gleichzeitig soll auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen verzichtet werden.
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Das wäre ein Schritt, den Datenschutz in Österreich endlich ernster zu nehmen, um die Verknüpfung von Daten zu verhindern und um zu verhindern, dass Bildungsdaten über sehr lange Zeiträume gespeichert werden und bei all den Datenmissbräuchen, von denen wir in letzter Zeit erfahren haben, möglicherweise auch in die falschen Hände kommen.
Frau Ministerin, setzen Sie ein Zeichen und legen Sie diesen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vor! (Beifall bei den Grünen.)
18.06
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Brosz, Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens für die Bildungsdokumentation
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