eingebracht im Zuge der Debatte über 769 d.B.: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (655 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat eine „Untersuchung zu Alternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ in Auftrag gegeben und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme übermittelt. Darin wird von Dr. Nikolaus Forgó ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht am besten wäre, eine bereichsspezifische Personenkennzahl, also eine SchülerInnenmatrikelnummer, für die Bildungsdokumentation einzuführen und im Gegenzug auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen zu verzichten.
In seiner Stellungnahme zur Novelle des
Bildungsdokumentationsgesetzes hielt der Datenschutzrat fest: „Dies (die
Beibehaltung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen) ist
bedauerlich, da aus der Sicht des Datenschutzes (und des
E-Government) die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen anstelle
der Sozialversicherung zu bevorzugen wäre.“ Im Februar 2010
wederholte der Datenschutzrat seine Kritik: „Die Verwendung der
Sozialversicherungsnummer für Bereiche, die nicht in der Ingerenz der
Sozialversicherung liegen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen
und den E-Government-Lösungen des Bundes der Vorzug zu geben.
Dennoch besteht das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Beibehaltung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen und argumentiert mit hohen Umstellungskosten. Diese können jedoch nicht genau beziffert werden. Gleichzeitig werden die weiterhin aufrechten datenschutzrechtlichen Bedenken und die Probleme bei der Zuordnung mehrfach vergebener Sozialversicherungsnummern ebenso ignoriert, wie der Umstand, dass nach wie vor nicht alle SchülerInnen über eine Sozialversicherungsnummer verfügen, und daher eine Vergleichstabelle mit Ersatzkennzeichen und personenbezogenen Daten geführt werden muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer bereichsspezifischen Personenkennzahl für die Bildungsdokumentation im Sinne der „Untersuchung von Alternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ vorsieht. Gleichzeitig soll auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen verzichtet werden.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
18.06
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte ebenfalls anknüpfen an das, was hier bereits gesagt wurde.
Beim Tagesordnungspunkt 4 haben wir den Abänderungsantrag von Frau Kollegin Haubner, der als Zusatzantrag gewertet wurde, abgelehnt, und zwar deswegen, weil gerade
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