Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 178

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eingebracht im Zuge der Debatte über 769 d.B.: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (655 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumen­tationsgesetz geändert wird.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat eine „Untersuchung zu Al­ternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ in Auftrag gegeben und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme übermittelt. Darin wird von Dr. Ni­kolaus Forgó ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht am besten wäre, eine bereichsspezifische Personenkennzahl, also eine Schüle­rInnenmatrikelnummer, für die Bildungsdokumentation einzuführen und im Gegenzug auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen zu ver­zichten.

In seiner Stellungnahme zur Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes hielt der Datenschutzrat fest: „Dies (die Beibehaltung der Sozialversicherungsnummer als Per­sonenkennzeichen) ist bedauerlich, da aus der Sicht des Datenschutzes (und des
E-Government) die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen an­stelle der Sozialversicherung zu bevorzugen wäre.“ Im Februar 2010 wederholte der Datenschutzrat seine Kritik: „Die Verwendung der Sozialversicherungsnummer für Be­reiche, die nicht in der Ingerenz der Sozialversicherung liegen, ist aus datenschutz­rechtlicher Sicht abzulehnen und den E-Government-Lösungen des Bundes der Vor­zug zu geben.

Dennoch besteht das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Bei­behaltung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen und argumentiert mit hohen Umstellungskosten. Diese können jedoch nicht genau beziffert werden. Gleichzeitig werden die weiterhin aufrechten datenschutzrechtlichen Bedenken und die Probleme bei der Zuordnung mehrfach vergebener Sozialversicherungsnummern eben­so ignoriert, wie der Umstand, dass nach wie vor nicht alle SchülerInnen über eine So­zialversicherungsnummer verfügen, und daher eine Vergleichstabelle mit Ersatzkenn­zeichen und personenbezogenen Daten geführt werden muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem National­rat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer bereichsspezifischen Personenkennzahl für die Bildungsdokumentation im Sinne der „Untersuchung von Al­ternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ vorsieht. Gleichzeitig soll auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personen­kennzeichen verzichtet werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.06.48

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte ebenfalls anknüpfen an das, was hier bereits gesagt wurde.

Beim Tagesordnungspunkt 4 haben wir den Abänderungsantrag von Frau Kollegin Haub­ner, der als Zusatzantrag gewertet wurde, abgelehnt, und zwar deswegen, weil gerade


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