Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 197

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19.15.0912. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privatschulwesen (Privatschulgesetz) geändert wird (1040/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.15.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In unserem An­trag geht es um die Situation der Privatschulen. Wir haben in Österreich im Rahmen eines vielfältigen Angebots, in der Vielfalt der Schullandschaft sogenannte nicht-kon­fessionelle Schulen in freier Trägerschaft und wir haben konfessionelle Privatschulen. Das sind Angebote für die Eltern, für die Kinder, die wichtig sind, die aber auch so aus­gebaut sein müssen, dass jeder, der will, die Möglichkeit hat, so eine Schule zu besuchen.

Das Problem ist die Finanzierung, die sehr unterschiedlich gestaltet ist bei konfessio­nellen Privatschulen und nicht-konfessionellen Schulen. Konfessionelle Privatschulen bekommen automatisch den Ersatz der Lehrergehälter, nicht-konfessionelle Schulen in freier Trägerschaft bekommen Subventionen und Unterstützungen, und auch dabei gibt es wieder Unterschiede. Jene, die Mitglied der EFFE-Österreich sind, das sind vier Verbände, bekommen relativ viel, nämlich 4,2 Millionen € im vergangenen Jahr. Es gibt 13 österreichische Waldorf-Schulen, die bekommen 2,7 Millionen €, dann gibt es 42 Netz­werkschulen, die bekommen 1,2 Millionen € und dann gibt es fünf Montessori-Schulen, die bekommen mittlerweile rund 231 000 € vom Bund. – Sie sehen also, es wird viel Geld investiert, aber trotzdem ist es nicht befriedigend, weil es letztendlich im Ermes­sen des jeweiligen Ministers, der jeweiligen Ministerin liegt.

Zweitens entsteht ein besonderes Anforderungsprofil für Inspektoren, Inspektorinnen, die diese Schulen und die jeweilige pädagogische Arbeit inspizieren. Auch da besteht absoluter Nachholbedarf.

Das sind zwei wichtige Themen, die wir sehr intensiv und auch mit Expertinnen und Experten diskutieren sollten, um eine Besserstellung und größtmögliche Transparenz zu erreichen.

Wir haben in der nächsten Woche einen Unterausschuss, in dem das Privatschulge­setz und die Problematik der Privatschulen insgesamt diskutiert werden können. Dort wird vielleicht das eine oder andere Licht ins Dunkel kommen. Ich freue mich schon auf die Diskussion, vor allem aber auch darauf, dass wir in diesem Zusammenhang etwas weiterbringen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.40

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Haubner hat bereits darauf hingewiesen, dass wir uns im Unter­ausschuss des Unterrichtsausschusses eigens dieses Problems angenommen haben, weil wir wissen, dass es eines ist, das man behandeln muss, weil es nach außen hin so scheint, als ob es eine Ungleichbehandlung gibt zwischen konfessionellen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, nicht-konfessionellen Schulen.

 


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