Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 200

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So darf das nicht sein! Wir müssen den Eltern, die diese große finanzielle Last auf sich nehmen, zumindest diese Rechtssicherheit gewähren. Das scheint mir ein ganz zen­traler Punkt dieses Antrags zu sein. Von daher ersuchen wir auch, nicht allzu lange zu­zuwarten, denn was im Unterausschuss derzeit passiert, ist natürlich offenkundig: Die Regierungsparteien decken uns mit Tagesordnungspunkten zu, die wir, wenn wir ehr­lich sind, nie und nimmer in der Lage sein werden in den nächsten Monaten auch wirk­lich abzuhandeln.

Stärken wir also das öffentliche Schulwesen, indem wir dem privaten Schulwesen Rechtssicherheit geben! Nützen wir das, was wir dort vorbildlich haben, nämlich inno­vative Methoden, reformpädagogische Ansätze, die es im öffentlichen Schulwesen teil­weise nicht gibt, die wir aber ins öffentliche Schulwesen übernehmen können! Das ist der große Vorteil, das ist das, was uns die nicht-konfessionellen Privatschulen derzeit bieten, und deshalb verdienen sie entsprechende Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debat­te ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1040/A dem Unterrichtsausschuss zu.

19.28.1213. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 501 St 44/10k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler (786 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 786 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 501 St 44/10k, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.30.04Einlauf

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1180/A(E) bis 1196/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5780/J bis 5822/J eingelangt.

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