Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 39

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tiven der vergangenen Jahre zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrich­tungen sind wir auf einem guten und richtigen Weg, da das eine zentrale Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Die aktuelle Kindertagesheimstatis­tik 2009/2010 zeigt, dass wir durch unsere gemeinsamen Maßnahmen – Bund, Länder und auch Gemeinden – die Betreuungsquoten in allen Altersgruppen steigern konnten. Auch das ist ein Beweis dafür, dass wir mit unseren Initiativen richtig liegen. Dass wir noch ein Stück des Weges zur Erreichung des Barcelona-Ziels zu gehen haben, wis­sen wir, aber ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg und werden die Ziele auch er­reichen.

Auch die Einführung des kostenlosen verpflichtenden halbtägigen Kindergartenjahres für die Fünfjährigen war ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, insbesondere auch deshalb, weil der Kindergarten nun endlich als Bildungseinrichtung, als Bildungs­garten anerkannt ist. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen für den Eintritt in das Schulleben, für ihren Bildungsweg erhalten und bestmöglich gefördert werden.

Ein ganz wesentlicher Aspekt sind natürlich auch die Familienleistungen im monetären Bereich, die finanzielle Absicherung der Familien. In diesem Bereich konnten wir in den letzten zehn Jahren mit unseren Maßnahmen deutliche Verbesserungen erzielen; etwa mit der Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe, der Erhöhung der Einkommens­grenze für den Mehrkindzuschlag, aber auch der 13. Familienbeihilfe. All das sind ganz wesentliche Schritte in Richtung noch bessere Unterstützung für die Familien.

Die Familien zählen auch, meine Damen und Herren, zu den großen Gewinnern der Steuerreformen 2005 und 2009. Im Rahmen der Steuerreform 2005 wurde etwa der Al­leinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag durch die neuen Kinderzu­schläge erhöht. Aber auch der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, ich habe es bereits erwähnt, sind wesentliche Schritte zur Er­höhung des Familieneinkommens.

Sehr wichtig ist auch, dass wir die Familien in all ihren Lebenslagen unterstützen, so auch bei der Erziehung der Kinder. Wir haben mit Elternbildungsangeboten, unseren zielgruppenspezifischen Elternbriefen, aber auch einem flächendeckenden Netz von 400 Familienberatungsstellen österreichweit wichtige Instrumente, um die Eltern bei ih­ren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

Uns allen ist der Kampf gegen Gewalt in der Familie beziehungsweise im sozialen Nahraum ein wesentliches Anliegen. Mit den viel beachteten Gewaltschutzgesetzen haben wir international hohes Ansehen erreicht und ganz wesentliche Voraus­setzungen dafür geschaffen, dass Gewalt im sozialen Nahraum wirksam bekämpft wer­den kann.

Es werden diesbezüglich auch Forschungen durchgeführt. Eine Studie, im Rahmen de­rer die Auswirkungen des 1989 vom Nationalrat beschlossenen Gewaltverbots in der Familie, bei der Erziehung von Kindern untersucht wurden, zeigt, dass in den Köpfen der Menschen ein entsprechendes Bewusstsein geschaffen wurde. Viele Eltern im Ver­gleich zu anderen Ländern, die keine solchen Gesetze haben, setzen Gewalt in der Er­ziehung nicht ein, sie haben eine deutlich bessere Einstellung, sodass festgehalten werden kann, dass diesbezüglich bei den Menschen ein Paradigmenwechsel erreicht werden konnte.

Meine Damen und Herren! Das Thema sexueller Missbrauch ist leider aktueller denn je – gerade heute gibt es wieder einen Medienbericht über eine Schule. Ich denke, wir haben gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen. Frau Bundesministerin Bandion-Ortner und ich haben daher im April 2010 zu einem gemeinsamen „Runden Tisch“ mit rund 30 Expertinnen und Experten eingeladen. Ein ganz wesentliches Ergebnis ist – gerade die Schule ansprechend – ein interdisziplinäres ExpertInnengremium, das zum


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