Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 102

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gegeben haben und eben nicht gespart haben. Bestraft und mit dieser Regelung in die Armut getrieben werden alle anderen, denn das Angesparte muss aufgebraucht sein, bevor man die Mindestsicherung erhält.

Bei längerem als sechsmonatigem Bezug der Mindestsicherung ist überdies vorhande­nes Vermögen zu verwerten, das wie folgt definiert wird: Ausnahmen gibt es nur für ein berufsbedingt benötigtes Fahrzeug und eine den dringenden Wohnbedürfnissen die­nende Eigentumswohnung. – Na, gute Nacht! Die kann dann aber auch grundbücher­lich besichert werden. Na, gute Nacht für jene, die das trifft. Das erinnert mich auch ein bisschen an Hartz IV. – In dem Fall kann man also eine grundbücherliche Sicherstel­lung vornehmen. Damit werden natürlich all jene bestraft, die sich in ihrem Leben et­was erarbeitet, erwirtschaftet haben. Das muss man einfach herausarbeiten. Das ist nicht unbedingt fair und auch nicht unbedingt sozial gerecht.

Anspruch darauf haben alle mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich, daher auch alle Asylberechtigten. Da bekommt man fast den Eindruck, die Österreicher sol­len in Zukunft arbeiten und manche, die in das Sozialsystem zuwandern, sollen dann von der Mindestsicherung leben. Das Paket, das Sie hier heute beschließen, vermittelt fast diesen Eindruck.

Manche Arbeitsstellen, wo man weniger verdient, werden durch diese Mindestsiche­rung an Wertschätzung verlieren. Das trifft zum Beispiel auch Halbtagskräfte, die natür­lich nicht mehr wertgeschätzt werden. Darüber sollte man schon nachdenken. Was macht es denn noch für einen Sinn, als Halbtagskraft arbeiten zu gehen? Viele wollen das, viele wollen eben nur halbtags arbeiten. Aber welchen Sinn hat das dann noch? Was für einen Anreiz gibt es dann noch, halbtags arbeiten zu gehen, wenn man statt­dessen die Mindestsicherung bekommen kann?

Der Gelegenheitskrakeeler Ewald Stadler ist auch wieder im Saal. Das freut mich sehr.

Bisher haben die Sozialämter geklärt, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Nun soll diese Aufgabe das AMS übernehmen. Ich frage mich auch, ob das sinnvoll ist. Ich sa­ge Nein. Es werden dem AMS Menschen geschickt, die nicht vermittelt werden kön­nen, und somit müssen diese wieder zum Sozialamt zurückgeschickt werden. Das sind völlig überflüssige Wege, die da zu beschreiten sind. Die Vermittlung von Arbeitssu­chenden ist Kernaufgabe des AMS.

Das AMS wurde mühsam von seiner Mischzuständigkeit, seiner unklaren Rolle zwi­schen Serviceorganisation und verlängertem Arm der Sozialämter befreit, und jetzt will man das irgendwo wieder zusammenführen und damit letztlich auch wieder Bürokratie aufbauen. Und genau das ist kein sinnvoller Prozess. Man beginnt jetzt erneut, die Auf­gaben des AMS mit jenen der Sozialpolitik zu vermischen, und das in einer Phase stark steigender Arbeitslosigkeit, also in einer Zeit, in der das AMS im Grunde genom­men ohnehin alle Hände voll zu tun hat, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unsere Überlegung muss dahin gehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Arbeitsplätze der Menschen gesichert werden und sie durch ihre Arbeit auch ein Ge­halt bekommen, von dem man leben kann, damit man nicht so wie heute oftmals drei Berufe ausüben muss, um überleben zu können.

Ist es sinnvoll, dem AMS diese weiteren Aufgaben zu übertragen? Wird der Mitarbeiter­stand beim AMS in Zukunft aufgestockt, um diese neuen Aufgaben zu bewältigen? Wäre es nicht sinnvoller, die Abwicklung bei den Sozialämtern zu belassen? – Ich mei­ne schon. Die haben auch bisher geklärt, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, und man hätte nicht unnötig zusätzliche Bürokratie schaffen müssen.

Hinsichtlich der Transparenzdatenbank ist festzustellen, dass Bürgerservice und Trans­parenz natürlich zu unterstützen sind. Sie sind auch notwendig. Wir haben auch als erste


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