Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 103

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Fraktion in diesem Hohen Haus Vorschläge dazu eingebracht, als wir Transparenz ein­gefordert haben. Das ist eine vernünftige Idee! Für uns als Freiheitliche ist im Zusam­menhang mit der Transparenzdatenbank entscheidend, dass auf Basis einer umfas­senden Erfassung des Status quo der Leistungen, Förderungen und Unterstützungen Gelder von jenen, die zu Unrecht Förderungen beziehungsweise Mehrfachförderungen erhalten, in Zukunft zu jenen umgeleitet werden, die diese benötigen. Das ist hier nicht gewährleistet und gesichert.

Eine solche Einrichtung muss also neben der Kontrollfunktion auch eine Steuerungs­funktion haben, weil es eine Tatsache ist, dass heute leider nicht immer die Bedürf­tigsten, sondern oftmals die Geschicktesten unserer Gesellschaft, die bewusst Sozial­missbrauch betreiben, den Topf für sich in Anspruch nehmen können, aber die, die es benötigen würden, gar nicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben. Beide Aspekte sind hier nicht sozial gerecht gestaltet worden, wie ich meine. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Csörgits. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.06

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzte Damen und Herren! Es ist heute für die österreichische Sozialpolitik ein historischer Tag. Ein sozialpolitischer Meilenstein ähnlich der Einführung des Pflegegeldes unter Sozialminister Hesoun im Jahre 1993 wird heute hier im Hohen Haus beschlossen: die bundesweite Vereinheitli­chung der Sozialhilfe, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, ein Projekt, das sehr lan­ge, sehr hart und zäh verhandelt werden musste.

An dieser Stelle spreche ich allen Verhandlern und Verhandlerinnen, an erster Stelle Bundesminister Hundstorfer und seinem Team, einen herzlichen Dank für ihre Zähig­keit, ihre Ausdauer und ihr Verhandlungsgeschick aus. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bringt ein sehr engmaschiges soziales Netz für alle von Armut betroffenen Menschen. Laut Ge­samtstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen aus dem Jahr 2006 sind in Ös­terreich fast 13 Prozent der Menschen armutsgefährdet, das sind rund eine Million Menschen. Ohne unsere Transferleistungen wäre der Prozentsatz noch höher, nämlich 43 Prozent. Allein diese Zahl zeigt, wie wichtig der österreichische Sozialstaat ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Eine wesentliche Zielsetzung unserer Bundesre­gierung ist es, die Armut verstärkt zu bekämpfen. Wir sind das einzige Land, das heute trotz Finanz- und Wirtschaftskrise einen ganz wichtigen Beschluss fasst, der einen so­zialpolitischen Meilenstein darstellt.

Wem kommt die Mindestsicherung zugute? – Rund 270 000 Menschen werden sie er­halten: 90 000 Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen und zirka 15 000 Kinder von AusgleichszulagenbezieherInnen, 165 000 Sozialhilfebezieher und ‑bezieherinnen.

Von den 165 000 Sozialhilfebeziehern und -bezieherinnen sind rund 17 000 Menschen dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen. Das ist eine ganz, ganz wichtige Zahl! Für den Rest bedeutet das nämlich, dass der Sozialhilfebezug nur einen ganz, ganz geringen Teil ihrer Lebenszeit betrifft; sie finden irgendwann wieder einen Arbeitsplatz. Daher er­scheint mir diese Zahl ganz, ganz wichtig.

Was sind die wichtigsten Veränderungen? – Ich sagte schon: Es handelt sich um eine Reform des Sozialhilfesystems im Sinne eines letzten sozialen Netzes für alle Men­schen in Österreich. Es bedeutet den Ausbau der mindestsichernden Elemente in der Arbeitslosenversicherung, ein Anheben der Nettoersatzrate und eine Verbesserung bei der Anrechnung des Partnereinkommens.

 


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