Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 108

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel der bedarfsorientierten Mindestsi­cherung ist es, die Menschen so rasch als möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu inte­grieren – keine Hängematte, sondern ein Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

Wie hoch ist die Mindestsicherung? Was ist der Ausgangsbetrag? – Es sind 744 €, das ist der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz. Es gibt einen Sockelbetrag, der 558 € be­trägt, das sind 75 Prozent davon. Die restlichen 186 € sind der Wohnkostenanteil, der wegfällt, wenn man zum Beispiel bei den Eltern oder einem Partner wohnt oder eine Eigentumswohnung besitzt.

Ich möchte der Bevölkerung mit drei Beispielen vermitteln, was heute mit der Mindest­sicherung beschlossen wird. Wenn es um eine erwerbsunfähige, alleinstehende Per­son geht und kein Anspruch auf Wohnkostenanteil besteht, dann bekommt diese Per­son 558 € – das ist die Mindestsicherung. Eine Alleinerziehende, 20 Stunden Teilzeit­arbeit, Nettoeinkommen 500 € und Unterhalt durch den Vater 200 € – das wird berück­sichtigt und insgesamt abgezogen –, hat Anspruch auf 312 €, ohne Wohnkostenanteil auf 59 €. In den Medien wird öfters eine vierköpfige Familie als Beispiel genannt: zwei Kinder, der Vater erhält 800 € Arbeitslosengeld, die Mutter hat kein Einkommen. Die Familie hat Anspruch auf 584 €, ohne Wohnkostenanteil auf 238 €.

Meine Damen und Herren, uns von der ÖVP war es in den Verhandlungen ganz wich­tig, dass ein klarer Unterschied zu einem Erwerbseinkommen gegeben ist, zusätzliche Einkommen und Unterstützungen abgezogen werden und die Arbeitswilligkeit gegeben sein muss. Unter diesen Voraussetzungen können wir dieser Mindestsicherung auch die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich bedeutet das aber mehr Ausgaben – rund 160 Millionen € mehr für den Bund, für die Länder maximal 50 Millionen € –, und es geht um eine zusätzliche Verteilung von Steuergeldern. Daher fordern wir als Österreichische Volkspartei auch mehr Trans­parenz gegenüber den Leistungsträgern  jenen Menschen, die die Steuertöpfe füllen. Ich nenne Ihnen eine Zahl, die schon bemerkenswert ist: 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, das sind knapp 500 000 Menschen in Österreich, leisten 50 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Das sind rund 11 Milliarden €. Diesen Menschen sind wir verpflichtet. Das sind die arbeitenden Men­schen in diesem Land, die Steuern zahlen, die die Steuertöpfe füllen, damit wir Sozial- und Transferleistungen ermöglichen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb bestehen wir auf der Einführung einer Transparenzdatenbank. Wir wollen, dass all diese Leistungen – Sozialleistungen, Transferleistungen, Förderungen, Steuererspar­nisse, Arbeitslosengeld, Krankengeld bis hin zum Gratiskindergarten – aufgelistet und transparent gemacht werden. Für wen, meine Damen und Herren? – Für die Beziehe­rin, für den Bezieher, für die Bürgerin, für den Bürger selbst und für die auszahlenden Stellen. Wir wollen damit keinen gläsernen Menschen schaffen, und daher wird es auch kein Neidkonto, weil nur diese beiden Parteien, wenn man das so sagen kann, Zugriff auf oder Einsichtnahme in diese Transparenzdatenbank haben.

Die Transparenzdatenbank soll Missbrauch vermeiden und Doppelgleisigkeiten vor al­lem zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verringern, wie zum Beispiel beim Heiz­kostenzuschuss. Erinnern wir uns zurück an das Jahr 2008: Da hat es dreifache Aus­zahlungen gegeben – vom Bund, von den Ländern und auch von etlichen Gemeinden. Das soll damit reduziert und vermindert werden, denn es kann nicht sein, dass es zu Doppelgleisigkeiten in diesem Bereich kommt.

Weiters soll eine stärkere Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung geschaffen werden. Welche Leistungen, welche Förderungen erhalten wir tatsächlich von der öffentlichen Hand, vom Staat? Es hat ganz gut funktioniert, als der Leistungsnachweis bei der Gebiets-


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