Begründung
Die Anpassung der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Kinder im ASVG entspricht nicht der mit den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG. In dieser ist festgehalten, dass dieser Betrag dem von den Ländern zu gewährleistenden Mindeststandard anzupassen ist (Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung). Art. 10 Abs 3 Z. 2 Lit. A der Vereinbarung setzt den Mindeststandard für Kinder mit 18% des Ausgangswertes fest.
Der Ausgangswert entspricht dem um den Krankenversicherungsbeitrag reduzierten Richtsatz für die Ausgleichszulage. Derzeit sind dies € 744,-. 18% dieses Wertes sind € 133,92. Da der bei der Auszahlung als Ausgleichszulage nach dem ASVG im Unterschied zur Mindestsicherung 5,1% an Krankenversicherungsbeitrag zum Abzug gelangen, ist dieser Betrag entsprechend zu erhöhen. Der korrekte Wert beträgt € 141,12.
Der Rechengang, der zur Aufnahme des inkorrekten Wertes von € 120,96 in die Regierungsvorlage geführt hat, ist zwar mathematisch nachvollziehbar, aber eben falsch. Er verdeutlicht die Entwicklung der gesamten Mindestsicherung: Ein zwar nicht gerade visionäres, aber doch grundsätzlich in eine richtige Richtung gehendes Projekt wurde scheibchenweise so lange zu recht gestutzt, bis kaum mehr etwas übrig geblieben ist. Die Verwaltung bemüht sich, jede Verbesserung für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Der einigermaßen absurde Rechengang zur Ermittlung des Wertes von € 120,96 dokumentiert diese funktionale Tendenz hervorragend.
Die aus einer korrekten Anpassung resultierenden Mehrkosten gegenüber dem Vorschlag der Regierung betragen knapp € 1 Mio., in Summe somit € 3 Mio..
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis gekommenen Menschen durch gesetzliche Sozialleistungen reicht eigentlich schon ins 19. Jahrhundert zurück. Es gibt in der Zwischenzeit eine Vielfalt von Sozialleistungen. Mit diesem Gesetz, das wir heute beschließen, wird eine Vereinheitlichung dieser Sozialhilfegesetze erreicht. Die Bundesländer sind aufgefordert, diese mittels einer Artikel 15a-Vereinbarung, die in den Bundesländern bereits beschlossen worden ist, umzusetzen.
Es wird also ein soziales Auffangnetz geschaffen. Ich gebe Herrn Bundesminister Stöger recht, dass es ein denkwürdiger Tag ist, wenn wirklich dann alle Personen in unserem Land krankenversichert sind.
Allerdings: Die Transparenzdatenbank wird es sein, die sicherstellt, dass Missbrauch nicht stattfinden kann. Die Mindestsicherung für diejenigen, die keine Arbeit finden oder nicht arbeiten können, ist gerechtfertigt. Die Sozialhilfeeinrichtungen müssen prüfen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Diejenigen, die es brauchen, werden es bekommen, es darf aber kein Missbrauch entstehen.
Ich habe die Transparenzdatenbank erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, dass diese eingeführt wird. Es wurde von Herrn Bundesminister Hundstorfer erwähnt, dass sie für staatliche Einrichtungen einsehbar ist – in anonymisierter Form für uns alle.
Diesbezüglich ist mein Kritikpunkt folgender: Die Kollegen Kräuter oder Oberhauser sagten in ihren Redebeiträgen: Na ja, die Agrarumweltmaßnahmen müssen einbezogen wer-
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