Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 144

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den! Die Zahlungen an die bäuerlichen Betriebe müssen einbezogen werden! – Ich darf hier klar und deutlich feststellen, dass nirgends so viel Transparenz herrscht wie im agrarischen Bereich, wo diese Zahlungen ja bereits aufgelistet sind, obwohl sie keine Sozialleistungen sind. Da erbringen die Bauern Leistungen, Agrarumweltleistungen, und dafür erhalten sie Gegenleistungen.

Ich weiß nicht, ob das auf Dauer gut gehen kann, wenn dort selbstverständlich Name und Adresse jedes einzelnen Empfängers enthalten sind und auf der anderen Seite jetzt bei der Transparenzdatenbank dies nur in anonymisierter Form feststellbar ist. Meine Auffassung ist: Entweder wir machen alles wirklich transparent, dass alles zu­gänglich ist, oder wir schaffen diese Transparenzdatenbank, die jetzt für die Bauern zu­ständig ist, einfach ab, und es gibt sie nicht mehr.

Herr Kollege Kräuter sprach dann auch noch die Einheitswert-Situation an und forderte die Verkehrswerte. Da sage ich ganz deutlich: Der Ertrag ist es, von dem die Bauern leben, und nicht der Wert der Grundstücke. Ich lehne dieses Ansinnen, die Einheits­werte in Richtung Verkehrswert zu führen, und auch eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel ist es, aus einer sozialen Hängematte ein Trampolin zu machen und den Betroffe­nen zu helfen: Hilfe für die Bedürftigen und Sanktionen bei Missbrauch! (Beifall bei der ÖVP.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


15.50.04

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Mit der Einigung auf die Mindestsicherung und der gleichzeitigen Fixierung der wesentlichen Inhalte sowie des Zeitplanes in Form eines Entschließungsantrages betreffend die Transparenzdatenbank ist es der ÖVP gelungen, zwei wichtige Anliegen, nämlich die Verteilungsgerechtigkeit und auf der an­deren Seite die Leistungsgerechtigkeit, unter einen Hut zu bringen und diese zwei Ziele sicherzustellen.

Wir sagen Ja zu sozialer Hilfe, wollen aber gleichzeitig jenen auf die Finger schauen, die versuchen, unser Sozialsystem auszunützen. Die Transparenzdatenbank ist somit notwendig, um Missbrauch und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Sie dient aber auch als Informations- und Serviceportal, um einen Leistungsnachweis für bereits in Anspruch genommene Leistungen zu erhalten.

Wir verstehen die Menschen durchaus, die der Mindestsicherung skeptisch gegenüber­stehen. Daher war und ist es für uns unerlässlich, dass Mindestsicherung und Transpa­renzdatenbank zeitgleich mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Der Sozialminister ist ein­fach gefordert, die Vorgaben des Entschließungsantrages entsprechend einzuhalten und umzusetzen.

Jene 3,6 Millionen Erwerbstätigen, die die Steuertöpfe füllen, haben ein Recht darauf, zu wissen, wo ihr Steuergeld hingeht und wie es verwendet wird. Denn nur durch ihre Leistungen können wir unser Sozialsystem entsprechend erhalten und uns dieses Sys­tem auch leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Entwicklung der Zahl der Mindestsicherungsbezieher ist ständig zu beobachten, vor allem auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Oberstes Ziel muss es sein, mit Hilfe der Mindestsicherung und in Zusammenarbeit mit dem Arbeits­marktservice die Menschen, die vorübergehend in Not geraten sind, wieder in den Ar­beitsmarkt zu integrieren. Denn eines darf die Mindestsicherung nicht sein: eine soziale Hängematte für nicht Arbeitswillige.

 


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