Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 158

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werbe in Zukunft den Urlaub aliquot konsumieren können und nicht 26 Wochen zu war­ten brauchen. Auch dass auf die Doppellehre Spengler und Dachdecker das allgemei­ne Urlaubsrecht anzuwenden ist, ist positiv.

Aber eines muss ich schon fragen: Warum ist es bei den Lohnkonten nicht möglich, dass diese bekanntgegeben werden und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­kasse diesen Urlaubszuschuss direkt an die Arbeitnehmer auszahlt? – Der Istzustand, geschätzte Damen und Herren, ist ja so: Wenn ein Bauarbeiter einen Urlaub anmeldet, muss die Firma dieses Geld von der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse anfor­dern. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse überweist den Betrag an die Baufirma und diese zahlt es dann dem Bauarbeiter bei Urlaubsverbrauch aus.

Sollte der Bauarbeiter aber krank werden oder den Urlaub aus anderen Gründen nicht antreten können, so muss die Baufirma diesen Betrag wieder an die Bauarbeiter-Ur­laubs- und Abfertigungskasse rücküberweisen. Also das ist Bürokratie zum Quadrat! Und das ist noch immer Fakt. Aber so kann es ganz einfach nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, Folgendes zum Sozialbetrug: Die Anmeldung zur So­zialversicherung vor Arbeitsantritt im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 ist mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten und hat wesentlich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beigetragen. Auch damals waren die Argumente ähnlich, Herr Kollege Bartenstein, das sei unternehmerfeindlich und so weiter. – Schlussendlich war es aber nicht anders möglich, den Sozialbetrug am Bau einzudämmen, als die Dienstnehmer im Baugewer­be vor Arbeitsbeginn anzumelden. – Das war das eine.

Jetzt ist es so, dass von 800 Firmenbucheintragungen 600 bis 700 Firmen ein Jahr später nicht mehr existieren. Diese Haftungsfreistellung von Unternehmern, diese Lis­te, die praktisch aufscheint, gilt für drei Jahre. Aber Tatsache ist, sämtliche Konkurse (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – okay –, 80 Prozent der Konkurse, betreffen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre tätig sind, und Unternehmen, die weniger als drei Jahre aktiv sind und 50 Prozent der Konkurse.

Dann gibt es halt noch diejenigen, die die kurzfristigen Subunternehmen, die die Leute anmelden und sich innerhalb eines Jahres „vertschüssen“. Und außerdem ist diese Lis­te ein bürokratischer Aufwand.

Ich bin mit meiner Kritik ja nicht alleine. Der jetzige Staatssekretär für Finanzen, Lopat­ka, fordert ja dasselbe. Er fordert im „NEWS“ vom 15. Juni dieses Jahres:

„Lopatka stellte die Aktion unter das Finanzministeriums-Motto ,Fairness für Steuerzah­ler’: ,Ein Teil davon ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit.’“

Weiters sagte Lopatka:

„Die sogenannte Generalunternehmerhaftung am Bau, die im vergangenen Jahr be­reits grundgelegt wurde, soll weiter verschärft werden.“

Und er ist damit auch nicht alleine, sondern der Wirtschaftskammerpräsident von Vor­arlberg fordert dasselbe – im „WirtschaftsBlatt“ nachzulesen, Herr Kollege.

Da bin ich nicht alleine, ich bin in guter Gesellschaft. Und ich bin überzeugt: Den So­zialbetrug werden wir nur mit solchen Maßnahmen eindämmen können. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Jawohl!)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hechtl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.42.32

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz ist für die beschäftigten Bauarbeiter wahrlich ein sehr, sehr gutes Gesetz.

 


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