Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 161

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Weiters ist gewährleistet – und dies ist auch sehr wichtig, weil die Gesetzesänderung ja doch eine gravierende Änderung seit vielen Jahrzehnten ist –, dass nach einem Jahr die Erfahrungen aus den neuen Einschätzungsverordnungen evaluiert werden sollen.

Ich denke, es ist wichtig für die Menschen mit Behinderungen, dass diese Einschätzungs­verordnung heute beschlossen wird. Ich freue mich auch, dass es eine Fünf-Parteien-Einigung ist.

Zudem werde ich noch einen Antrag einbringen, einen weiteren Fünf-Parteien-Antrag, der sich mit der Aufwandsentschädigung für die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Mo­nitoringausschusses beschäftigt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 770 der Beilagen betreffend das Bundesbehindertengesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes) wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. Nach § 13 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) Dem Vorsitzenden gebührt neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestim­mungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 eine Vergütung für seine Tätigkeit. Als Vergütung gebührt für jede, wenn auch nur begonnene Stunde ein Zehntel der Ent­schädigung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes für einen Sitzungs­tag (§ 4 Abs.3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953).“

2. Im Art. 2 lautet die Z 4:

4. Dem § 54 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 1, § 13 Abs. 5a, § 41 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 4 und 5 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxxx/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.“

*****

Ich möchte mich bei allen Parteien dafür bedanken, dass dieser Antrag einstimmig ab­gestimmt werden wird. Der Monitoringausschuss leistet tatsächlich hervorragende Ar­beit für die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und vor allem auch für die Menschen mit Behinderungen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Helene Jarmer, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen

 


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