Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 160

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 825 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.46.3510. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (770 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun­desbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Ein­kommensteuergesetz 1988 geändert werden (823 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


16.47.03

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ein Wort noch zur Abstim­mung über die Mindestsicherung. Ich hoffe, dass das Abstimmungsverhalten der Frei­heitlichen keine Abstimmungspanne gewesen ist, sondern dass es tatsächlich ein Um­denken gegeben hat, was ja für uns ein sehr gutes Zeichen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Gesetzestext betreffend das Behindertengesetz. Dieses Gesetz wurde not­wendig, weil die derzeitige Einschätzungsverordnung, also die Einschätzung des Gra­des der Behinderung sowohl im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes als auch im Bundesbehindertengesetz, auf das Kriegsopferversorgungsgesetz aus dem Jah­re 1957 zurückgeht. Diese Richtsatzverordnung entspricht bei Weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft und vor allem auch nicht den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes. Deswegen ist diese Gesetzesänderung erforderlich ge­wesen, dass man diesen neuen Gegebenheiten eben Rechnung trägt.

Nach der mehrmaligen Befassung des Bundesbehindertenbeirates, vor allem auch un­ter Einbindung von vielen Interessengemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, des ÖGB liegt nunmehr eine Einschät­zungsverordnung vor, die tatsächlich wesentliche Verbesserungen für die betroffenen Menschen bringt.

Was sind nun einige dieser wesentliche Verbesserungen? – Das ist zum einen, dass die Einschätzung jetzt nach einer funktionsbezogenen und nicht nach einer diagnose­bezogenen Einschätzung erfolgen wird. Es werden auch erstmalig psychische Erkran­kungen berücksichtigt werden. Und es gibt vor allem auch eine signifikante Verbesse­rung bei der Einschätzung von Sinnesbehinderungen.

Es wurde auch darauf geachtet, dass die Übergangsbestimmungen festgeschrieben werden. Das heißt, die neue Einschätzungsverordnung hat für Menschen, die jetzt be­reits eingestuft sind, für die Dauer von drei Jahren keine Auswirkung, es wird keine Veränderung bei der Einschätzung für diese betroffenen Menschen geben.

Es werden vor allem auch bei der Einschätzung des Grades der Behinderung neben dem ärztlichen Sachverständigen andere ExpertInnen hinzugezogen, wie zum Beispiel Psy­chologInnen.

 


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