Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 825 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (770 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (823 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
16.47
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ein Wort noch zur Abstimmung über die Mindestsicherung. Ich hoffe, dass das Abstimmungsverhalten der Freiheitlichen keine Abstimmungspanne gewesen ist, sondern dass es tatsächlich ein Umdenken gegeben hat, was ja für uns ein sehr gutes Zeichen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun zum Gesetzestext betreffend das Behindertengesetz. Dieses Gesetz wurde notwendig, weil die derzeitige Einschätzungsverordnung, also die Einschätzung des Grades der Behinderung sowohl im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes als auch im Bundesbehindertengesetz, auf das Kriegsopferversorgungsgesetz aus dem Jahre 1957 zurückgeht. Diese Richtsatzverordnung entspricht bei Weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft und vor allem auch nicht den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes. Deswegen ist diese Gesetzesänderung erforderlich gewesen, dass man diesen neuen Gegebenheiten eben Rechnung trägt.
Nach der mehrmaligen Befassung des Bundesbehindertenbeirates, vor allem auch unter Einbindung von vielen Interessengemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, des ÖGB liegt nunmehr eine Einschätzungsverordnung vor, die tatsächlich wesentliche Verbesserungen für die betroffenen Menschen bringt.
Was sind nun einige dieser wesentliche Verbesserungen? – Das ist zum einen, dass die Einschätzung jetzt nach einer funktionsbezogenen und nicht nach einer diagnosebezogenen Einschätzung erfolgen wird. Es werden auch erstmalig psychische Erkrankungen berücksichtigt werden. Und es gibt vor allem auch eine signifikante Verbesserung bei der Einschätzung von Sinnesbehinderungen.
Es wurde auch darauf geachtet, dass die Übergangsbestimmungen festgeschrieben werden. Das heißt, die neue Einschätzungsverordnung hat für Menschen, die jetzt bereits eingestuft sind, für die Dauer von drei Jahren keine Auswirkung, es wird keine Veränderung bei der Einschätzung für diese betroffenen Menschen geben.
Es werden vor allem auch bei der Einschätzung des Grades der Behinderung neben dem ärztlichen Sachverständigen andere ExpertInnen hinzugezogen, wie zum Beispiel PsychologInnen.
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