Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 166

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ren als Richtsatzverordnung verordnet worden und entspricht bei Weitem nicht mehr dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft und den Anforderungen des heu­tigen Arbeitslebens.

Grundsätzlich begrüßen wir diese Änderung, die Schaffung der neuen Einschätzungs­verordnung für die Feststellung des Grades der Behinderung, denn eine Neuordnung dieser Gesetzesmaterie für Menschen mit Behinderungen hat eine weitreichende Trag­weite, und es ist zu hoffen, dass diese Verordnung unter größtmöglicher Einbeziehung der betroffenen Personengruppen erfolgt, dass mit den Behindertenorganisationen auch Rücksprache gehalten wird und dass das auch so gehandhabt wird, wie diese es vor­schlagen. Ziel muss es sein, eine ganzheitliche Begutachtung vorzunehmen, denn da­durch kann eine bessere Beurteilung der Menschen hinsichtlich ihrer Behinderung vor­genommen werden.

Viele Leute haben bei der Antragstellung zur Einschätzung des Grades ihrer Behinde­rung noch immer Probleme. Es gibt viele Missverständnisse beim Antrag auf einen Be­hindertenpass oder beim Antrag auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstig­ten Behinderten und so weiter. Wichtig wäre hier eine Vereinfachung bei der Antrag­stellung für Menschen mit Behinderung; das würde ihnen wesentlich weiterhelfen.

Derzeit gibt es verschiedene Zuständigkeiten und Behörden. Es sollte aber über das Bundessozialamt eine zentrale Anlaufstelle geben, auch in den Bundesländern, dann wäre schon einiges für die Anliegen der behinderten Menschen getan. In anderen Berei­chen, etwa für Personen, die ein Gewerbe betreiben, besteht diese Möglichkeit ja schon.

Stolz bin ich heute auch darauf und froh bin ich darüber, Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, dass wir in diesem Bereich, in dem es um Menschen mit Behinderungen geht, die es im Leben nicht so leicht haben, einen Fünf-Parteien-Antrag zustandebringen, und ich glaube, wir alle in diesem Haus können stolz darauf sein, dass wir für diese Leute etwas leisten. Wir werden auf jeden Fall der Abgeltung für die Tätigkeit im Monitoring­ausschuss zustimmen. Klar, wir ziehen an einem Strang. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.08

17.08.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 770 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Do­linschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 1a in Art. 2 sowie auf eine Änderung in Art. 2 Z 4 be­zieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jar­mer, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig votiert. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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