Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 208

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tären Verrechnung zusätzliche zweckgebundene, nicht variable Voranschlagsansätze vorzusehen sind.

Die Einfügung des Voranschlagsansatzes 2/13205 war bereits Bestandteil der Regie­rungsvorlage 752 der Beilagen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Da nunmehr ein kurzfristig eingebrachter Abände­rungsantrag vorliegt und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung auf den Schluss der Sitzung.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.30.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Die Reform der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur hätte möglicherwei­se eine ausführlichere Debatte verdient, als sie hier stattgefunden hat, und vielleicht auch noch eine differenziertere.

Die Historie ist bemüht worden. Ich möchte es vielleicht von hinten nach vorne ange­hen. Es war gescheit vom Bundesminister für Finanzen, diese Kommission einzuset­zen. Sie hat sehr viele Reformvorschläge eingebracht. Einige davon sind ja auch über­nommen worden. Insofern stellt sich die Frage, ob man nicht einem Teil zustimmen könnte. Kollegin Lichtenecker hat aber ausgeführt, warum uns das zu wenig ist.

Ich wollte aber schon noch auf eine Sache hinweisen: Die Geschichte dieser Angele­genheit verdient auch an anderer Stelle noch Aufklärung. Deshalb ist es meines Erach­tens nicht nur eine Angelegenheit des Budgetausschusses – Vorsitzender Auer hat ja hier auch Stellung genommen –, sondern aus meiner Sicht eben auch des Rechnungs­hofausschusses, weil die ganze anlassgebende Sache ja überhaupt erst durch den Rechnungshofbericht in die Öffentlichkeit und hier ins Haus gelangt ist.

Was aber müssen wir dort feststellen? – Es ist wie so oft das gleiche Spiel, und ich halte es für dramatisch unvernünftig. Es hat ja keinen Sinn, und das war aber bis jetzt das Vorhaben der Koalition beziehungsweise deren Abgeordneter im Ausschuss – und da kann man sich als Vorsitzender auch nicht gegen die Mehrheit durchsetzen, wie Sie wissen, was ja an sich auch demokratisch legitimiert ist –, immer nur zuzulassen, dass zu Dingen, die jahrelang zurückliegen, diejenigen als Auskunftspersonen gehört wer­den, die gerade aktuell in Verantwortung getreten sind, oder auch bei den Ministern jetzt beispielsweise nur Minister Pröll hören zu wollen und nicht etwa Minister Molterer oder Grasser. Das führt völlig ins Leere, das ist alles völlig falsch, und deshalb kommen wir dort auf keinen grünen Zweig – ich möchte das nur einmal fürs Protokoll sagen –, wenn es nämlich so ist, dass sich beginnend mit den 2000er-Jahren, seit dem Budgetbegleit­gesetz 2003, eine Möglichkeit eröffnet hat, die dann von Grasser auch genutzt wurde und später bei Willi Molterer „schlagend“ geworden ist – unter Anführungszeichen –, sofern die Rechnungshofstatistiken zutreffend sind. – Die darf man schon auch hinter­fragen, so ist es nicht, dass man das nicht dürfte, aber das muss man dann eben mit den damals Verantwortlichen tun.

Die Praxis hat jedenfalls keinen Sinn: Zuerst muss man überhaupt darum kämpfen, dass ein Minister kommt, dann muss man darum kämpfen, dass eine Auskunftsperson kommt, das wird immer schwieriger und immer schlimmer. Es sind aber immer nur die, die mit der Sache damals gar nichts zu tun gehabt haben. Das ist doch absurd! Dazu brauchen wir keinen Rechnungshofausschuss. Deshalb haben wir ja angeboten, dass der Vorsitzende dieser Kommission, die ja wirklich gut gearbeitet hat, wenn man ihn schon laden will – das haben ja Sie vorgehabt –, nicht in den Rechnungshofausschuss


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