Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 223

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Die Österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten. Die Besu­cherzahlen müssen als Erfolgskriterium eingeführt werden.

Rückflüsse müssen gewährleistet sein.

Filmstoffe müssen solange überarbeitet werden, bis sie erfolgsversprechend sind.

Vertrag mit einem Filmverleih muss zu Beginn der Produktion vorhanden sein.

Internationaler Erfolg muss angestrebt werden.

Mindestens 20 Prozent Anteil von Eigenmittel an den Produktionskosten müssen ge­währleistet sein.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.37

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Zum Kultursponsoring möchte ich sagen, wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir glauben, er geht in die richtige Richtung, obwohl man hier auch unterscheiden muss zwischen Spenden und Sponsorleistungen, wobei es sich bei den Spenden um Ausgaben handelt, die ohne jegliche Gegenleistung abgesetzt werden können.

Diese Form der privaten Kunstförderung ist eng begrenzt: Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Museen sowie an private Museen mit Sammlungen von gesamteuropäischer Bedeutung. – Da stellt sich nur die Frage, wer die diesbezüglichen Kriterien festlegt und wie diese dann überprüft werden.

Des Weiteren gilt das für das Bundesdenkmalamt, die Österreichische Nationalbiblio­thek, die Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste. Es werden dies­bezüglich allerdings nur 10 Prozent des Vorjahresgewinnes steuerlich anerkannt. Ich finde, hier sollten wir einen Ausgleich schaffen, das heißt, dass in Zukunft die öffentli­che Hand den Sponsorbeitrag zurücknimmt, damit eine Ausgewogenheit gegeben ist und die Privaten mehr Sponsorgelder in die Hand nehmen.

Die Problematik der Geld- und Sachspenden: Bei Geld ist die Absetzbarkeit problemlos und absolut durchführbar geregelt, bei Sachspenden aus dem Unternehmen kommt es zu einer Umsatzsteuerbelastung in Form des sogenannten Eigenverbrauchs, wodurch der Effekt der steuerlichen Absetzbarkeit teilweise gemindert wird.

Im Gegensatz dazu ist beim Kunst- und Kultursponsoring alles geregelt. Das haben wir auch im Ausschuss gehört. Hier wird eindeutig der Veranstalter aufgefordert, die Spon­sorleistungen zu erbringen, was die Summen betrifft. Ich finde allerdings, dass es kom­pliziert geregelt ist. Das müsste man einfacher regeln, damit der Künstler und auch der Spender beziehungsweise der Sponsor einen besseren Durchblick hat.

Das Stiefkind hier ist leider die Volkskultur: Die Bundesmuseen werden mit 160 Millio­nen € gefördert und die Bundestheater mit 142 Millionen €, dagegen entfallen auf die Volkskultur lediglich 2,4 Millionen €.

Unsere Forderung wäre daher eine bessere Organisation, eine Vernetzung der einzel­nen Anbieter, die Übersichtlichkeit der Datenbank, damit sich die Kunst- und Kultur­schaffenden besser orientieren können. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Muttonen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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